Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 190

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 190)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2644300-2644305--1196-2645539
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Juden in Neuhaus. Erster Teil. Von Rabbiner Dr, Michael Rachmut h. I. Unter den Herren von Neuhaus (bis 1604)/) Oldfich von Neuhaus vermachte als „treuer Diener des Königs Wenzel H.u diesem seinem Herrscher im Jahre 1294 alle seine Güter für den Fall, daß er ohne männliche Erben sterben sollte. Er zählt in der betreffenden Urkundela) die Gunstbezeugungen auf, die ihm sein Herr und König erwiesen hatte, und da heißt es: „Zum Beweise seiner besonderen Gunst erlaubte mir der genannte König, 8 Juden mit ihren Familien in meiner Stadt Neuhaus zu halten, und, wenn von diesen 8 Juden einige durch den Tod abgehen würden, an ihrer statt andere nicht nurlb) aus meinen eigenen Gütern, sondern auch von anderwärts aufzunehmen, damit sie in der Stadt wohnen, mir Abgaben leisten und mir dienen; daß ich über sie dieselben Rechte ausübe wie der König über seine Juden in Böhmen, doch dürfen außer diesen 8 Juden keiner von ihren Dienern Geld auf Zinsen verleihen"2). Es ist wohl anzunehmen, daß Ulrich von Neuhaus von dieser besonderen königlichen Gunst auch gleich Gebrauch gemacht hatte und die 8 jüdischen Familien schon vor dem Jahre 1294 in der Stadt Neuhaus ihren Wohnsitz aufgeschlagen hatten. Eine weitere Erwähnung der Juden in Neuhaus finden wir erst in einem Dokument aus dem Jahre 13893). Es ist dies das älteste Privilegium, das Heinrich III. von Neuhaus der Stadt Neuhaus verliehen hatte, worin er den Bürgern unter anderem das freie testamentarische Verfügungsrecht über ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen verleiht. Im selben Dokument wird verfügt, daß die Juden der den Bürgern verliehenen Privilegien nicht teilhaft werden und von ihren Häusern den Zins und die Abgaben wie bisher abführen sollen4). Wo die ältesten jüdischen Häuser standen, ist nicht zu ermitteln. Teply5) meint, daß sie in der heutigen Kirchengasse (früher Judengasse, zidovny) standen, wo seit dem 16. Jahrhundert grundbücherlich nachweisbar die Judenhäuser sich befanden und heute die Synagoge und das jüdische Gemeindehaus sich befinden. Dies ist jedoch eine bloße Vermutung, der Überlieferung nach sollen die ältesten Judenhäuser in der Neubistritzer Vorstadt sich befunden haben6). 185

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.