Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 186)
- Language
- German
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Kundmachen, auf den diesfälligen gemessenen Befolg und genaue Beobachtung fleissig invigilieren sollen. Ex Cons. Caes. Regiae Representationis et Camerae. Pragae Die 22. May 1750. Claudi Sahr" Beilage XII. (Reskript Maria Theresias über den gelben Aufschlag.) „Extractus Clement. Rescpfci. — Wien, den 30. January et recept. 8. february 1760. Ausser deme ist Uns vorgebracht worden, dass erstens die jungen Juden ledigen (Standes, welche gleich all-anderen von Tragung deren Joiden Kleidern dispensiret, und jetzo nur durch ein kleines gelbes Fleckl auf dem Aufschlag von Christen unterschieden sind, dieses Fleckl in der Absicht verbergeten, oder gar nicht trageten, damit sie denen Zusammenkünften der Christen beywohnen, hauptsächlichen aber mit liederlichen Weibs-Personen desto freyer sündhaften Umgang halben könnten. Dann andertens... (handelt von der Verwendung kath. Dienstboten an Sonntagen). Worauf w'ir nun, was den I. casum betrifft, ernstlich verordnen, dass die noch keinen Barth tragenden Juden anstatt des bisherigen gelben Fleckeis in Zukunft einen ganzen gelben Aufschlag am linken Armb tragen sollen, welches Ihr also einleiten und anbey sowohl die Sicherheitskommission als auch die Prager Magistraten dahin anweisen werdet, dass sie dio ohne diesen vorgeschriebenen Zeichen betrettende Juden sogleich einziehen lassen und anderen zum Beispiel erspieglemd bestrafen____" 181