Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
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erachtet, und auch von danen ein ausführliches gutbedünken Nr. 2 erstattet; Worinnen denen an Jüdischer selten zuvermeinten behauptung ihrer Intention vorgebrachten motivis viel wichtigere unter anderen in jure consuetudinario gegrün dete rationies entgegengesetzt werden, in deme ja Welt Kundig, daß an allen orthen. wo nur einige Juiden geduldet, -zu deren Unterscheidung von denen Christen ein offenbar grünes Merkzeichen an .sich tragen müssen, welches wie es ebener gestalt vermittels der gefalteten Haiskrösen in diesem dero Enbtkönigreich zu erst berührten End eingeführt und stabilisiert ist. Also dürfte es bey denen Christen eine große Ärgernis veruhrsachen, wann derley umb Verhütung allerhand von denen in christlichen halstüchern ehervagirenden Juden verübende Unterschleife, Diebereyen und Lasterthaten, erst neulich in allen Credsen heilsamlich publicirte Verordnung geändert u. dardurch zu viel schädlichen consequenzen die thür eröfnet werden solte. ßonsten aber haben bey Uns noch zur Zeit die Landjuden wegen sothamer ihnen vermöig deren bey Eu. May. eingereichten Clagschrift nach ihrer schon in der (Ferne an solchen Krausen erkennung von loser Pursch, räuberischen Gesindel, ja sogar von Soldaten widerfahrenden antast und übler tractierung, auch abnehmung ihrer sachen und gelder, nichts in specie mit nachrichtlichen indices .und uimbständen angebracht, allso man hierumb kein zulängliches remedi'um;an welches hingegen auf erweislichen (fall nicht ermangelt haben würde, fürkehren können. Demehero War Uns mit der Königl. Appelations Cammer hauptsächlich ausgearbeiteten meinung gänzlich vergleichen, jedoch E. M. alleruntert. anheimstellen, ob Sie es bei dero vorangegangenen allergsn. (Resolution in höohsterleuchteteT Betrachtung der so füribringend: tarn pro Publico quam prinato militirenden circumspection nochmals beruhen und selbige insistiren lassen, übrigens jedoch, was den Samuel Oppenheimber Juden in s-pecie »betrifft, weil es notorium, das in E. M. Diensten Er schon von etliche Jahren her mit Herbeischaffung Proviants, monturen u. anderer Rriegsrequisiten ibis dato continuire, Ihm in hoc casu plane particulari sampt seinen dißfalls uanungänglich an verschiedenen orthen benötigten Leuthen nach deren iSpecificierung in certo numero auch wer und was sie eygentlich seien, die halstücher ohne Crößlein ohne weiteren consequenz, allergnst. zu erlauben geruhen möchten. Kais. u. Kön. Gnaden etc. Prager Kgl. Schloß, den 10. Nov. 1692." Beilage V. (Gesuch Abraham Aarons um Befreiung von der Krause.) „Allerdurchlauchtigster, großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Kaiser und izu Hungarn und Iböheknb König. Allergnedigster Herr. Ihr Kaiser und Königl. Matt, werdt ohne mein allerunthertänigstes anfuhren von selbsten annoch allergnädigst erinnerlich sein, waß gestalten dieselben vor dem an dero Kgl. iStatthalterey wa Prag allengnädigst rescriibieret haben, daß wegen vihlen erheblichen motiven undt eingelauffenen Klagten 'gegen der Judenschaft die Juden zu Prag fürders ein Zeichen: oder Kress, damit zwischen besagten Juden und Christen eine dilferentz und unterschidt khönte geschehen werden, umb den Hals tragen sollen, wan aber ernannte motiven, welche meistens in einig von theils Juden verübten ledchtfertigkeiten bestanden, bey mir umlbdaweniger stattfinden, allermaßen ich .mich die tag meines lebens .beflissen, nicht allein einen Ehrnnd Tedlich handel und wandel zu führen, sondern auch große Herren gnade und zunaigiung zu gewinnen, wie dan von Ihro Hochfürstl. dhl. eu Sachsen lauenburg ich bereits vor einig Jahren für ein hoffjudt gdst. auf und angenohmen worden, zumahlen mir auch gantz 'ungern, anderen aiber lächerlich vorkhomen thuet, daß ich das gantze Jahr bey d. hochfürstl. Hoffstatt mich ohne Kreß aufhalten, zu Prag aber mit einem solchen erkandt Zeichen bey meinem gnädigsten Fürsten und Herrn erscheinen solle. Alß gelangt an Euer Kais, und Königl. Matt, mein alleruntertänigstes bitten, dieselben geruhen mich sambt einem Diener bey /beschaffenen umhständen, (gleich 178