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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 182

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 182)
Language
German
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IRI
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Worauf nun im nahmen und anstatt, wir Ihnen Herren Creishaubtleuthe befehlen, daß dieselben deme gemäß, dieses in dem Ihnen derzeit anvertrauten Creys, zu jedermänniglichen Wissenschaft, insonderheit der Obrigfeedten (genauer Obsicht, damit zwischen denen Christen und Juden in Kleydern, bevorab, was die Halstücher betrifft, gehalten, und Ihnen Juden an derenstatt nur eine Sorten von Krösen zum Wahrzeichen und erkennung zugelassen, auf betretenden fall aber die Verbrecher alsogleich aufgefangen und dem Gericht ®u wohlempfindlieher bestraffung ausgeliefert werden, publicieren, auch darüber feste Handt halten sollen. Geben auf dem Kgl. Prager Schloß, den 4. January 1692." Beilage DI. (Reskript Leopold I. an die Statthalter wegen der teilweisen Aufhebung der Kraxise.) ,yLeopold von Gottes gnaden Erwehlter Römischer Kayser, auch zu Hungarn und Böheknib König. Hoch und Wohlgeborene, Wohlgeborene, Würdiger, Wohlgeborene und Gestrenge, lieibe getreue, Welcher Gestalt ibey Uns Samuel Oppenheimber, wie auch Deputierte u. gesamibte land Judenschaft in Unserm Erbkönigreich Böheimb allerunterthenigst iSupplicando eingekommen und gebetten, weil sich occasione der Jüngsthin ergangenen Verordnung, Krafft welcher Ihnen auferlegt worden, anstatt der Überschläge und Halstücher die großen Krausen zu tragen, so vielfältige beschwehrnüssen und ungelegenheiten ereigneten, Wir geruhten gnädigst z-u erlauben, damit wenigstens die land Juden und Reisende hie von eximirt werden möchten, das ersehet Ihr ob denen Iiischlüssen igehorsamibst in mehreren —. Wann Wir dann Euch zuforderist hierüber zu vernehmen, für gut;befunden; Als remittiren Wir dieses anbringen hiemit an Euch, gnädigst befehlende, die sach zu erwegen, und Uns, ob nicht zwischen denen Reisenden und denen Jenigen, welche auf oftenen platten Lande, dann denen, so in Unseren Königl. und anderen verschlossenen Städten und örthern wohnen, ein (unterschied zu machen, nebst Zurücksendung der Inschlüsse, zu handen Unserer Königl. Böheimb. Hoffeanzley gutachtlich gehorsambst berichtigen. Davon beschieht Unser gnädigster will und Meinung. Geben in Unserer Stadt Wienn, den Neundten Monatstag Augustis, im Sechzehenhundert Zwei und Neunzigsten, Unserer Reiche, des Römischen in fünf und dreysigsten, des Hunga<rischen in acht und dreysigsten, und des Böheimibischen in Sechs und dreysigsten Jahr. Ad mandatum Sac: Caes. Reg. Mattes proprium: Leopold Carl Maximilian (graff von Thun. Franz Khinsky, Reg. Boh. Sup. Cancell." Beilage IV. (Konzept. Gutachten der Statthalter über die Krause.) „Prag, 10. November 1692. Bericht an Ihre Mtt. Allergnädigster Herr Welche Gestalt bei Eure Röm. K. U. K. Mtt. Samuel Oppenheimber wie auch Deputierte ... (Wortlaut der kais. Resolution laut Beilage IH)... Dies haben wir daraus des mehreren vernomSben und sintemahl Euer Mtt. den obberührten Crösen halber auf einraten dero Königl. Appellations Cammer allergn. geschöpften entschiuß de dato Wien d. 29. Dec. letzt, verwichenen Jahres an Uns zur weiteren publizieren ergehen lassen, mit selbiger ülber diese zugleich in das publicum einlaufende Sach, wie sonst Herkommens inhalts abschrift sulb Nr. 1 zu communioiren 177

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