Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 178)
- Language
- German
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sei. Sie sah sich jedoch am 29. Mai 1760 zur Mitteilung genötigt, daß der Aufschlag doch angenäht sein müsse, da ihn die jungen Juden öfter herabnehmen und sich dadurch unkenntlich machen. «Jede Erneuerung und Abänderung des Judenzeichens bildete für rauflustige und schadenfrohe Leute einen Anreiz, die Juden zu belästigen und zu verspotten, worin sich stets die Studenten der Prager Universität besonders hervortaten. Auf diesen Übelstand machte die Repräsentation und Kammer die Sicherheitskommission aufmerksam und gebot ihr, Vorkehrungen dagegen zu treffen. Sie beauftragte auch den Akademischen Senat der Universität, den Studenten .ernstlich einzuschärfen, die Juden „bei so gestaltiger Abänderung der Tracht" ungekränkt zu lassen. Trotz wiederholter Verordnungen der Prager Behörden an alle Kreise, daß die nach Prag reisenden Juden nur in den P r a g e r Städten den Aufschlag tragen müßten, hatten die Juden auf dem Lande doch vielfach darunter zu leiden. Namentlich im Rakonitzer und Berauner Kreis wurden sie von den Behörden wegen Nichttragens des Aufschlages angehalten, mit Schlägen traktiert und mit Arrest oder Geldstrafen belegt, auch waren sie mit Vorliebe die Zielscheibe der Bauern und Schnitter auf dem Felde. Der Landes-Sollizitator Moses Levi Heller machte in einer Eingabe vom 8. Juli 1760 die Repräsentation und Kammer auf diese Übelstände aufmerksam, worauf diese am 10. Juli nochmals in allen Kreisen verfügte, die Juden „nicht zu kränken, wohl aber ungehindert zu belassen". Zum letztenmal sah sich die Landesjudenschaft im Jahre 1769 be wogen, beim Landesgubernium gegen Mißhandlungen der Juden wegen des Abzeichens einzuschreiten, die „mit Schlägen tractiert, die Kleider vom Leibe gerissen, die Knöpfe hievon abgeschnitten, ja manchem auch überdies das habende Geld gewalttätiger Weise abgenommen wurdeu. Das Landesgubernium erließ am 13. Juli 1769 „zur Vermeidung aller entstehenden Verdrießlichkeiten, Schlägereien und dadurch entspringen könnenden gefährlichen Unruhen" eine strenge Verordnung und forderte alle Landbehörden auf, diese Übeltaten unnachsichtig zu ahnden. In den letzten Regierungsjahren Maria Theresias hat sich der gesellschaftliche Verkehr zwischen Christen und Juden freundschaftlicher gestaltet; die jüdische Jugend besuchte das Theater, saß mit den Christen in den Kaffeehäusern zusammen und kleidete sich nach der neuesten Mode. Natürlich bemühte sie sich auch, das gelbe Zeichen möglichst unsichtbar zu machen, was in den Augen der Kaiserin und der Behörden Mißfallen erregte. Zu einer Zeit, wo in anderen Ländern die Judenabzeichen längst abgeschafft waren, teilte das Gubernium in einer Zuschrift vom 18. Mai 177569) den Prager Judenältesten mit, wie mißfällig 173