Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
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mittelalterliche Gepflogenheiten wie Austreibung, soziale und wirtschaftliche Beschränkungen dem Aufschwung des Judentums Einhalt gebieten zu können. Es kann daher kein Wunder nehmen, wenn Maria Theresia bald nach Rückkehr der Prager Juden aus dem Exile die Repräsentation und Kammer, wie die seit 1748 vereinigte Statthalterei und Böhm. Kammer bis 1763 hieß, beauftragte, über das Tragen der ehemaligen Halskragen Erhebungen zu pflegen, um ein neues Abzeichen festzusetzen62). Sie ließ daher am 22. Mai 1750 den Prager Judenältesten mitteilen (vgl. Beilage XI), daß vom 1. Juli 1750 ab alle ledigen jüdischen Burschen als Unterscheidungszeichen von den Christen auf dem rechten Arm, „wo der Aufschlag endigt", ein zwei Finger breites und ein achtel Elle langes, gelbes Tuch, die Frauen und Mädchen aber ein dergleichen Stückl Zeug von gelber Farbe auf ihren Stirnbinden aufgenäht tragen sollen. Die verheirateten Männer mußten kein Abzeichen tragen, da sie an ihren Bärten ohnehin kenntlich waren. Die Prager Ältesten wurden beauftragt, diese Verfügung in den Synagogen gehörig kundzutun und über die genaue Befolgung zu wachen. Der Gemeindeschreiber hat sie tatsächlich am 30. Mai 1750 in allen Synagogen verkündet63). Den Prager jüdischen Frauen erschien aber dieses gelbe „Stückl Zeug" zu schmachvoll, weswegen die Aeltesten an die Repräsentation und Kammer ein Bittgesuch mit dem Vorschlage eingaben, daß „am Platz des von denen verheirateten und freiledigen Weibs-Personen ad distinctionum deren Christen auf dem Stirnbindl getragen werden sollenden gelben Fleckes, denenselben ein gelbes Band entweder an ihren Hauben, oder sonstigen Stirn-Bindl zum zuknüpfen zu tragen erlaubt werden möchte". Dieses wurde ihnen in einer Zuschrift vom 2. Juni 1750 gestattet64) und wurde auch am 6. Juni in den Synagogen verlautbart. Dieser gelbe Fleck war nur in Prag, nicht aber auf dem Lande verbindlich; die Landjuden mußten sich den gelben Fleck beim Eintritt in das Prager Tor anheften. Als die verheirateten Männer entgegen dem alten Herkommen anfingen, sich den Bart mit einer Salbe oder Schere abzunehmen, bestimmte der Prager Oberrrabiner Ezechiel Landau mit den Oberjuristen am 1. September 1755, daß jeder verheiratete Mann seinen Bart einen halben Finger lang stehen lassen müsse. Was den Barbieren strengstens angesagt und am darauffolgenden Samstag in allen Synagogen zur allgemeinen Kenntnis gebracht wurde65). Auch die ledigen Männer versuchten zuweilen, sich des Kennzeichens zu entledigen, weswegen die Kaiserin laut Reskript vom 30. Jänner 1760 eine neue Verfügung traf, daß die keinen Bart tragenden Juden anstatt des bisherigen gelben Fleckeis einen ganzen' gelben Aufschlag am linken Arm tragen sollen. Als Begründung wird „sündhafter Umgang" mit 171