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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 175

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 175)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1181-2645524
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der Statthalterei die Anzeige, daß die Juden Fliegengift in den Handel bringen, damit die Christen einander vergiften. In dem Berichte sagen sie, „daß von einer gar kurtzen Zeit hero, aus verschiedenen orthen mehr denn gewöhnliche Trauerfälle sich hervorgethan, wo der Mann das Weib, das Weib den Mann, die Magd den Herrn oder Frau, die Mutter das Kind und so fort an u. zw. meistens durch Fliegengift, umgebracht oder in sehr gefährliche Krankheit gestürtzt haben4'. Schuld daran sind die Juden, „diese Leute, die zum Christenschaden sonst allezeit bereit sind, welche hierob niemals in einige Pflicht genommen werden, noch genommen werden können". Wenn auch diese Anzeige der Appellationskammer das Judenzeichen nicht erwähnt, so wollte sie doch damit den Beweis liefern, daß die Juden unzuverlässig seien und gekennzeichnet bleiben sollten. Diese Anzeige, die den Akten über die Krause beigelegt wurde, bewirkte, daß die Verlautbarung von der befristeten Befreiung um weitere zwei Monate hinausgeschoben wurde. Das kaiserliche Dekret vom 27. November 1704 wurde erst am 20. März 1705 durch einen Runderlaß der Statthalterei an alle Kreishauptleute kundgemacht. Die Einführung der Krause ist wahrlich leichter und rascher vor sich gegangen. Nach Ablauf der dreijährigen Frist ist die Krause für die böhmischen Landjuden wieder verbindlich gewesen, jedoch nur.in den Städten und festen Wohnsitzen der Juden, keineswegs auf der Reise. Dieses ist aus einer Anfrage zu ersehen, die die Landeshauptmannschaft von Mähren am 27. Juli 1727 an den mährischen Landesrabbiner Bernhard Gabriel Eskeles wegen Einführung der Krause als Judenzeichen für die mährischen Juden, so wie sie in Böhmen eingeführt ist, gerichtet hat57). Danach sollte die Krause nur in der Stadt oder in ihrem sonstigen Aufenthaltsorte, nicht aber auf der Reise verbindlich sein. Auch die Mappen58) von den Siedlungen der böhm. Juden aus dem Jahre 1727 zeigen die daselbst abgebildeten Juden mit einer Halskrause. Den Prager Juden, die noch auf dem Bilde vom Aufzug anläßlich der Geburt des nachmaligen Kaiser Josef II. am 24. April 1741 mit einer Krause gezeichnet sind59), haben die Franzosen während ihrer Okkupation Prags i. J. 1741 das Tragen der Halskrause verboten80). Die Halskrause kam während des Exils der Prager Judenschaft gänzlich ab61). IV. Der gelbe Fleck. Der Geist der Aufklärung und der Humanität begann in der Mitte des XVni. Jahrhunderts in alle Staaten und Länder einzukehren und zog auch die Regierungsbehörden in Böhmen in seine Bannkreise. Nur die in ihrem Judenhasse verbohrte Kaiserin Maria Theresia glaubte durch 170

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