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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 170

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 170)
Language
German
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IRI
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Leopold I. legte 1703 notgedrungen alle Pläne zur Reduktion der Juden beiseite und wandte sich zunächst der inneren Organisation der Prager Judengemeinde zu, die seit mehr als einem Jahrhundert wegen der Parteiungen (Faktionen) und Zwistigkeiten den Behörden viel zu schaffen gegeben hat. Der Kaiser erblickte als Hauptgrund für diese Uneinigkeiten der Juden die von Ferdinand II. am 19. April 1635 festgesetzte Wahlordnung, nach welcher die Ältesten, Beisitzer und Schreiber nur drei Jahre hintereinander für ein Amt gewählt, in den folgenden drei Jahren aber weder wählen, noch gewählt werden können. In einer Resolution vom 10. November 170352) bestätigte der Kaiser „die Perpetuität" der Prager Judenältesten, des ganzen Rates und der Bedienten, so daß ihre Amtszeit bis zu ihrem Lebensende dauerte.53) Für die Konfirmierung der Perpetuität und für die am 13. Dez. 1703 erfolgte Bestätigung der Judenprivilegien54) mußten die Juden natürlich eine Summe bezahlen. Auch die Institution der „Delegierten und Beisitzer der Landesjudenschaft", die zwar eine ziemliche Stabilität aufwies, jedoch durch den erwähnten Prozeß in Mitleidenschaft gezogen worden war, litt unter den Schwierigkeiten und Unkosten der in jedem dritten Jahr erfolgten Wahl. Die Landesjudenschaft ersuchte daher die kaiserliche Hofkammer in Wien, der sie als eine hauptsächlich zu Kontributionszwecken errichtete Organisation unterstand, um das „perpetuirliche Verbleiben44 in ihren Ämtern. Einen Bericht in dieser Frage verlangte die kais. Hofkammer in Wien von der böhm. Kammer in Prag, den diese am 24. Mai 1704 erstattete. Die Absicht der Landesdelegierten war jedoch, nebst der Perpetuität noch andere wichtige Angelegenheiten, hauptsächlich die Frage der Befreiung von der durch ihre Folgen unerträglichen Krause, zu lösen. Sie beauftragten daher den Landesdelegierten Wolf Levi Saar53) und den Landessollizitator Benjamin Günzburg, die eine am 15. Juli 1704 ausgestellte und von allen Delegierten unterschriebene Vollmacht erhielten, sich zur Durchführung ihrer dringenden Angelegenheiten nach Wien an den kais. Hof zu begeben. Mit diplomatischem Geschick haben die beiden Abgesandten in Wien ihre Sache angefaßt. Sie fanden bald heraus, daß die den Juden nicht wohlgesinnten Regierungsbehörden humanen Gründen allein nicht zugänglich seien und ein Erfolg der jüdischen Forderungen nur durch Geld zu erringen sei. Um zuerst die kais. Hofkammer für ihre Angelegenheiten zu gewinnen, versprachen sie für die Erfüllung ihrer Wünsche, der Perpetuität ihrer Ämter und Aufhebung der Krause, 6000 fl. der kaiserlichen Kassa zu geben. Die Holkammer, die ja stets den jüdischen Wünschen am ehesten zugänglich war, hat tatsächlich die jüdischen Forderungen zu den ihrigen gemacht. Um aber den Hofämtern in Wien 165

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