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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 168

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 168)
Language
German
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in Schutz genommen und sie auch von der Kröse befreit hätte, er verwies auch auf die bereits für ihn erfolgte Fürsprache seines Vetters, des Oberhoffaktors Samuel Oppenheimer. Dem Gesuche legte er die Abschriften von seinem Doktordiplom, dem Garnisonsarzt-Patente, wie auch ein Testimonium von der Wiener Universität vom 25. April 1701 bei. Gleichzeitig ersuchte er die Statthalterei um Befreiung von der Kröse bis zum Eintreffen der kaiserlichen Antwort, was ihm diese auch in einer Zuschrift vom 23. Juni 1701 bewilligte. Leopold I. erließ am 18. Jänner 1702 das Schreiben bezüglich des Schutzpatentes und der Befreiung für Salomon Gumperz, „damit er alldorten den jüdischen Crösen nicht tragen dörffea. Die von den Statthaltern 1692 vorgeschlagene fallweise Befreiung von Oppenheimers Leuten wurde scheinbar infolge der Anklage gegen Abraham Aron lange nicht durchgeführt; erst als dessen Unschuld offenbar wurde, entschloß sich der Kaiser zu diesem Gnadenakte. So wurde laut kaiserlichem Dekrete vom 27. Juni 1698 Oppenheimers Mitarbeiter Simson Wertheime-r47), „unser Kaiserlicher, wie auch königlicher Polnischer Faktor und Hoff Jud", mit seinen Leuten von der Tragung der Halskrause befreit. Simson, Wertheimer hatte oft selbst wegen der Kriegslieferungen in Prag zu tun und mußte auch auf dem Lande Geschäftsreisen unternehmen, wobei ihm das Judenzeichen hinderlich war,, was nunmehr beseitigt wurde. Auch Abraham Aron, der die Gunst seines Markgrafen nie eingebüßt hatte und von ihm 1696 wieder zum Hof- und Kammerjuden ernannt wurde, erhielt auf dessen Veranlassung am 7. März 1701 »ein kaiserliches Dekret, das ihn und seinen Diener vom Kröstragen befreite. Am gleichen Tage wurde auch Levi Mayer, „Markgraf Badischer Faktor und Jud zu Schlackenwerth", von der Tragung der Krause enthoben. Isak Lazarus und Elias, Juden aus Halberstadt, reichten am 8. November 1701 bei der Statthalterei ein, „ihrem Gewerbe alhier ohne Tragung der jüdischen Kröß nachgehen und zu diesem Zwecke mit einem Paß versehen zu werden"; dieses wurde ihnen zunächst auf vierzehn Tage gestattet48). Ein Bittgesuch um Befreiung vom Judenzeichen hatte auch Wolf (Sohn des Joachim) Lichtenstadt, Prager Jud, am 6. November 1703 an den Oberstburggrafen eingegeben. Wolf Lichtenstadt hatte als Monturlieferant für Offiziere und Mannschaften, ja für ganze Regimenter in Böhmen die nötige Montierung zu besorgen, zu welchem Zwecke er häufig verschiedene Kreise bereisen mußte. Infolge der Kröse, „die eine große Apparence machte", wurde er oft „von den bequatierten Soldaten und anderen Gesindel überfallen und beraubt und wohl gar 163

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