Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 167)
- Language
- German
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am 25. April 1686 auferlegt: „1- Er soll keine Christen curieren. 2. Soll ein Kröß tragen und kein Halstuch"44). Ein Prager jüdischer Arzt, Dr. Moyses Clava Burga, ersucht am 5. Feber 1692 ebenfalls um Befreiung vom Judenzeichen und bittet die Statthalter, über sein diesbezügliches Ansuchen einen günstigen Bericht an den Hof nach Wien zu erstatten und „bis zu erfolgender Kais. Resolution ein Halstuch oder Kragel statt des jüdischen Kröses tragen zu können", was ihm die Statthalter auch gestatteten. Leopold I. lehnte jedoch diese Befreiung in seiner Resolution vom 21. April 1692 entschieden ab. „Wir haben uns nun", schreibt er an die Statthalter, „euer untertänigsten Bericht vom 7. Feber c. a. untertänigst referieren und vortragen lassen und daraus gnädigst in mehr vernommen, aus was für Motiven und Ursachen Ihr der gehorsamsten Meinung gewesen, daß der Moyses Burga Clava, Philosophiae et Medicinae Doctor, Prager Jud, ungeachtet unserer unlängst ergangenen gnädigsten Resolution, worinnen denen Juden, umb vielen Unterschleifs und heimlicher Practiquen willen, ernstlichen verbothen worden, sich hiführo in Christen Kleidern nicht mehr betreten zu lassen, sich je dennoch in Kleidern als ein Christ betragen könne und möge". Der Kaiser kann nicht einsehen, weshalb der Bittsteller, der sich seines Judentums nicht schäme, sich doch schäme, in Judenkleidern zu gehen, weswegen er das Gesuch abweist. Er beauftragte überdies die Statthalter, durch die Prager medizinische Fakultät feststellen zu lassen, ob und wieweit er zur Praxis zuzulassen sei. Clava Burga wurde von der medizinischen Fakultät hauptsächlich darüber vernommen, ob er Christen kurieren wolle, sobald er dieses verneinte und beschwor, versicherte ihm die Fakultät ihres Schutzes gegen die übrigen Juden (-Ärzte)45). (Vgl. Beilage VII.) Daß aber dennoch Prager Judenärzte vom Abzeichen befreit waren, ist aus einem Gesuche des Dr. Salomon Gumper z46), der im Jahre 1701 von der gesamten Judenschaft in Prag als Arzt aufgenommen wurde, zu ersehen. In Leyden am 2. Mai 1684 zum Doktor der Medizin promoviert, wirkte Salomon Gumperz zunächst in mehreren Gemeinden, darunter in Metz, als Arzt, bis ihm die hohe Ehre zuteil wurde, daß ihm Pfalzgraf Johann Wilhelm, Ohurfürst von Bayern, zu Jülich und Cleve, mittels Dekretes vom 31. Oktober 1698 „wegen seiner bekannten Geschicklichkeit und sonderbar durch seine glückliche Praxis" zum Garnisonsarzte von Mannheim ernannte. Nach seiner Wahl zum Judenarzte in Prag ließ er sich daselbst mit seiner Frau und Kindern nieder und reichte am 30. Mai 1701 beim Kaiser wegen Enthebung vom Kröß für sich und seinen Diener ein. Im Gesuche berief er sich auf die kaiserliche Gnade, die seine Vorgänger 162