Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 166)
- Language
- German
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hätten. Diese Beschwerde trug ihm wegen Bezichtigung eines Mordes eine Arreststrafe ein41). De Mercado lebte bis zur Austreibung der Juden in Wien und wollte sich nunmehr dauernd in Prag niederlassen. In der Beantwortung seines Gesuches erlaubte ihm zwar die Statthalterei, in portugiesischen Kleidern zu gehen, „was aber den jüdischen Kragen anbelangt, er sich wie andere Juden verhalten solle". Es blieb aber nicht dabei, da er sub präs. 30. August 1671 vom Kaiser einen Paß und Schutzbrief erhielt, worin hervorgehoben wurde, daß er sich „zu Beförderung gewisser Ihr Kais. u. Kön. Majestät Interesse4' in Prag aufhaltet und in Portugesisohen Kleidern gehen, in den böhmischen Ländern frei reisen dürfte44 und seinem Ansuchen und Begehr müsse alle Beförderung bezeugt und bewiesen werden. Diesen kais. Schutzbrief gab er am 22. Dezember 1671 an die Statthalterei mit dem Ersuchen ein, ihn in seinen portugiesischen Kleidern samt den christlichen Überschlägen zu schützen. Diesem Wunsche kamen die Statthalter noch am selben Tage durch einen Erlaß an den Altstädter Hauptmann nach. Diese Befreiung de Mercados vom Judenzeiclhen hat nach einigen Jahren auch Abraham Aron Lichtenstadt, als fürstlich Sachsen- Lauenburgischer Hofjude und Primator der böhm. Landesjudenschaft, veranlaßt, beim Kaiser um dieselbe Begünstigung einzukommen. Abraham Arons Gesuch vom 1. April 167842) enthält allem Anscheine nach einen Teil des Wortlautes vom kais. Dekrete über die Einführung der Krause, das nicht auffindbar ist. (Wir veröffentlichen es da!her in der Beilage. (Vgl. Beilage V.) Dieses Gesuch wurde durch eine persönliche Vorsprache des Herzogs Julius Franz von Sachsen-Lauenburg unterstützt, worauf der Kaiser das Dekret über seine Befreiung d. d. Ebersdorf 10. September 1678 an die Statthalter sandte. (Vgl. Beilage VI.) Als die Verfügung über die Halskrause im Jahre 1692 verschärft und erweitert wurde, reichte Abraham Aron am 5. Feber 1692 abermals zur Statthalterei um Befreiung vom Judenzeichen ein. Die Statthalter verständigten am selben Tage die Hawptleute der drei Prager Städte, daß sie diesem Gesuche bis auf weiteres „Andeuten'4 stattgeben43). Diese Befreiungen vom Abzeichen erfolgten mit Rücksicht auf geleistete Dienste, während aber die jüdischen Ärzte, die in anderen Staaten vielfach befreit waren, hierzulande diesbezüglich im allgemeinen keine Ausnahme bildeten. Den Judenärzten war nämlich die Behandlung christlicher Patienten strengstens untersagt; bei einer Befreiung vom Abzeichen wurde befürchtet, daß sie Christen kurieren könnten, zumal die Christen sie gerne bevorzugten. Deswegen hat auch die medizinische Fakultät der Prager Universität dem „Marco Beran Prager Judenarzten" 161