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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 165

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 165)
Language
German
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IRI
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Natur der Verworfenen entstamme, wie sich dies schon oft gezeigt hätte. Wogegen das andere Übel (die Folgen der Krause) zum Teile in der Furcht bestehe und auch nur während einer kurzen Zeit andauern werde. Daher müsse zwischen Christen und Juden tiberall und ausnahmslos in ganz Böhmen ein Unterscheidungszeichen bestehen, wozu die Kröse am geeignetesten sei. Mit Samuel Oppenheimer und seinen Leuten könnte eine Ausnahme gemacht werden. Damit aber den Juden kein Grund zu Beschwerden gegeben werde, solle den mutwilligen Frevlern eine strenge Ahndung angedroht werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens arbeiteten die Statthalter ihren Bericht (vgl. Beilage IV) an den Kaiser vom 10. November 1692' aus38). Sie treten entschieden gegen jede Änderung der „erst neulich in allen Creisen heilsamlich publizierte Verordnung" auf. Diese beiden Gutachten haben beim Kaiser ihre Wirkung getan. Mehr als zehn Jahre sollte von der Aufhebung dieses „Merkzeichens" keine Rede sein. Es ist ein Ereignis eingetreten, das die jüdische Sache schwer schädigte und die Schaffenskraft des bewährtesten Führers der böhmischen Judenheit lähmte. Abraham Aron Lichtenstadt, der Primator der Landesjudenschaft, wurde wegen angeblichen Fälschungen der Kontribution-Repartition denunziert und in einen langwierigen Prozeß gezogen, der erst i. J. 1701 für ihn einen guten Ausgang hatte. Abraham Aron Lichtenstadt erlangte zwar wieder seine frühere Stellung und Würde, seine Lebenskraft war jedoch gebrochen. Durch diesen Prozeß war an eine Befreiung von der Halskrause lange nicht zu denken. b) Befreiung Einzelner von der Tragung der Krause. Das Tragen des Abzeichens war zwar ausnahmslos für alle Juden vorgeschrieben, doch wurden einige verdienstvolle Männer mit Rücksicht auf ihre Stellung oder ihre Tätigkeit für den Staat davon befreit39). So hat David de M e r c a d o40), ein portugiesischer Jude aus Amsterdam, der für den Kais. Hof Geschäfte besorgte, am 15. Juli 1671 die böhmische Statthalterei ersucht, daß er sich mit Weib und Kindern in Prag aufhalten und in portugiesischer Kleidung „ohne die vor einiger Zeit hero aufgebürdeten jüdischen Krägen" gehen dürfe und wie ein Inländer behandelt werde. De Mercado war der Statthalterei nicht unbekannt, da er in Prag schon vorher große Geschäfte betrieb. Am 12. August 1670 hatte er sich bei der Statthalterei gegen den Wachtmeister Woppingen und gegen von Losenstein (Lobenstein) beschwert, weil ihm diese, nachdem er die ihm um 3900 fl. zum Kaufe angebotenen Perlen wegen des hohen Preises abgelehnt hatte, mit dem Tode bedroht 160

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