Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 157)
- Language
- German
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Diesem Vorschlage der böhmischen Kammer wird der König sicherlich entsprochen haben. Die Juden haben den gelben Ring, obwohl damit viele Gefahren verbunden waren, nach Vorschrift getragen. Vereinzelt ist es natürlich vorgekommen, daß ein Jude trotz der ihm drohenden schweren Strafe bemüht war, das Abzeichen zu verbergen. In Pilsen ist deswegen im Jahre 1554 ein Kampf entstanden: Ein Zeuge erzählt, ,.der Jude Lazar aus Prag tanzte bei der Frau Zlatnik, ich wußte nicht, daß er ein Jude sei, da er ohne Zeichen in Beinkleidern und im Rock ohne Mantel tanzte, auch bezeugte ich ihm Ehre, als ob er irgend ein anständiger Mensch wäre, erst dann, als man mit dem Juden zankte, habe ich an ihm das Zeichen erblickt4425). Trotz der Bezeichnung der Juden durch den gelben Fleck, in deren Folge sie von der christlichen Gesellschaft gänzlich abgesondert waren, trat doch das Bestreben zur Verjagung der Juden aus dem Lande in den Vordergrund. Ferdinand I. gab im Jahre 1557 tatsächlich den Befehl zur Judenaustreibung, der jedoch abermals nicht ganz zur Ausführung gelangte. Das Abzeichen des gelben Ringes hat sich vermutlich lange erhalten. Unter der müden Herrschaft von Maximilian II. und Rudolf II. ist zwar auf die genaue Einhaltung der Verfügung nicht sehr geachtet worden, keineswegs ist jedoch das Mandat vom Jahre 1551 außer Kraft gesetzt worden. Maximilian II. hat den Juden in Wien im Jahre 1571 vorgeschrieben, als Abzeichen ein „gelbes Häubel" zu tragen26); während Rudolf II. in einem Generaimandat anordnete, daß die Juden in Österreich der Verfügung von 1551 entsprechend den gelben Ring tragen müssen27). Daß die beiden Herrscher eine Anordnung über das Tragen eines Abzeichens auch für die Juden in Böhmen getroffen hätten, ist uns nicht bekannt. Von den1 Juden in Prag wird uns berichtet (Prager Archiv Nr. 1064, S. 368), daß sie im Jahres 1604 in „Kopfhauben und Barettchen44 herumgingen, wobei es sich nur um die jüdisch« Tracht handeln dürfte. Daß unter Matthias II. ein Judenzeichen geboten war, geht aus dem königlichen Ernennungsdekrete (18. August 1611) Jakob Bassewis (von Treuenberg) zum Hofjuden hervor, worin Matthias II. ihm gestattet, daß er „in Unseren Khünigreichen, erblichen Fürstenthumben und Landen frei, sicher und ohne jüdische Zaichen durchpassieren ... müge" (Bondy-Dworsky II.,, S. 825). Viele Jahrzehnte geschieht dann von einem Judenzeichen keine Erwähnung, bis dann gegen Ende des XVII. Jahrhunderts ein neues, das ärgste von allen, geboten wurde. 153