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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 154

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 154)
Language
German
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der die Besorgung des ganzen Finanzwesens ablag, hat er eine Behörde geschaffen, die zwar auch nicht judenfreundlich war, deren Interesse es aber erforderte, die Steuerleistungen der Juden im Lande ungeschmälert zu erhalten. Diesem Bestreben ist auch ihr Eintreten für die Juden zu danken, als der Bürgermeister und der Rat der Prager Altstadt i. J. 1531 die Juden u. a. zwingen wollten, als Abzeichen besondere Mützen zu tragen. „Nun haben wir bedacht", schrieb die böhmische Kammer an den König, „wo denen von Prag solch ihr Furnehmben gestatt und die Juden Kappen zu tragen bezwungen werden sollen (dann darinnen wurden sie von dem leichtfertigen Volkl, so zu Prag vorhanden ist, unsicher sein), daß dadurch die Juden von Prag vertrieben und davon E. Mtt. an derselben Kammerguet Abbruch erfolgen wurde"18). Sie ersuchte nun den König um sofortiges Einschreiten gegen die Beschlüsse des Altstädter Rates. Aber dieselbe böhmische Kammer hat i. J. 1540, als einige Juden Silber und Gold ins Ausland führten, dem König vorgeschlagen, die Juden aus dem Lande zu verweisen. Trotz des diesbezüglich gefaßten Landtagsbeschlusses im Jahre 1542 kam es vorläufig nicht zur völligen Austreibung der Juden, dafür wurde aber i. J. 1551 von Ferdinand I. den Juden ein besonderes Zeichen vorgeschrieben, und zwar: der gelbe Ring. Die gelben oder roten Ringe, welche die Juden auf ihren Kleidern, auf der Brust oder auf dem Rücken, die Jüdinnen an ihren Schleiern getragen haben, wurden in Frankreich, Italien, Spanien und Ungarn schon im XIII. Jahrhundert vorgeschrieben; in den deutschen Ländern wurden sie jedoch erst gegen Ende des XV. Jahrhunderts eingeführt; nunmehr sollten sie auch in Böhmen Eingang finden19). Weshalb Ferdinand I. dieses neue Abzeichen einführte, ist leicht zu sagen: Er selbst war ein Judenfeind und er kam der judenfeindlichen Stimmung im ganzen Volke entgegen. Ueber Einführung des Judenzeichens in den böhmischen Ländern hat Ferdinand I. mit seinem Sohne Erzherzog Ferdinand, der Statthalter in Böhmen war, und mit den Landesbeamten Verhandlungen gepflogen, weil das Judenzeichen auch Gefahren in sich barg. Diese Verhandlungen gewähren einen Einblick in die Gesinnung der höchsten Würdenträger des Landes. Ferdinand I. übersandte am 28. Juli 1551 seinem Sohne eine Abschrift des Mandats, das die Juden in den österreichischen Ländern verpflichtete, zur Unterscheidung von den Christen einen ringförmigen gelben Tuchlappen zu tragen. Er erachte es für billig, daß ein solches Mandat auch für die Juden in den böhmischen Ländern erlassen werde. Der Erzherzog solle daher dieses Mandat prüfen und sein Gutachten darüber abgeben20). Der Erzherzog und die höchsten Würdenträger des Landes waren in ihrem Gutachten vom 22. September 1551 gegen die 150

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