Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 153)
- Language
- German
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die Juden sich derart unkenntlich aufhalten, eine allgemeine Ausschließung von allen religiösen Handlungen verhängen, bis die Juden der gegenwärtigen Verfügung Folge geleistet haben werden4'14). Bis zum Ausgange des Mittelalters sind alle Verordnungen über die Kennzeichen ausschließlich von den Kirchenbehörden ausgegangen, die die Ortsbehörden zu deren Durchführung zwangen. Erst mit dem Beginne der Neuzeit, da die Austreibung der Juden aus Spanien stattfand und die judenfeindliche Stimmung auch hierzulande immer mehr zunahm, begannen die weltlichen Behörden die Verfügungen über die Judenabzeichen zu erlassen. Von den Pilsner Schöffen und Gemeindeältesten ist uns ein Beschluß vom 3. September 1493 bekannt, der bestimmt: „daß alle einheimischen und fremden Juden, damit sie unter anderen Leuten zu erkennen seien, in jüdischen Kappen und ihre Weiber mit Schleiern mit breiten gelben Rändern einhergehen sollen; im Falle der Nichtbefolgung sind 5 Groschen Strafe zu zahlen"15). Den Pilsner Stadtvätern genügte jedoch die Kennzeichnung der Juden noch nicht; im Jahre 1504 wurden die Juden aus Pilsen gänzlich vertrieben16). Dagegen mußten sich die Prager Stadträte im Jahre 1515, nachdem sie sich seit Jahren vergeblich um die Austreibung der Juden bemüht hatten, u. a. mit der Erneuerung und Verschärfung der Vorschriften über die Judenzeichen begnügen. Die in den Prager Stadtbüchern eingetragene Bestimmung vom Jahre 1515 besagt: „Jeder Jude soll in der Kogelhaube und in Mänteln (v kukläch a v piastich) gehen, und wer von ihnen ohne Kogelhaube ergriffen wird, hat dem Richter zwei böhmische Groschen Strafe zu zahlen"17). Der Judenhut, der hierzulande i. J. 1531 zum letztenmale erwähnt wird, hat sich in Böhmen, wie kein anderes Judenzeichen, 300 Jahre lang erhalten. Da er in den deutschen Ländern außer Mode kam, verschwand er auch in Böhmen und machte einem anderen Abzeichen Platz. II. Der gelbe Ring. Als Böhmen im Jahre 1526 unter die Herrschaft der Habsburger kam, bestätigte Ferdinand I. bald den Juden alle Privilegien und versprach ihnen, ihre Rechte immer zu schützen. Die Macht der böhmischen Stände war aber so stark, daß er auf ihre judenfeindlichen Wünsche und Forderungen, die durch den gewaltigen Druck des einflußreichen Klerus unterstützt wurden, Rücksicht nehmen mußte und dann immer mehr eine feindlichere Stellung den Juden gegenüber einnahm. Durch die von Ferdinand I. i. J. 1527 errichtete böhmische Kammer (Raitkammer), die der kaiserlichen Hofkammer in Wien unterstellt war und 149