Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 108)
- Language
- German
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Dr. Bohdan Klineberger (Antonin Rataj) wurde ain 22. April 1859 in Rataj geboren (daher sein Pseudonym), besuchte als Mitschüler des bereits genannten Journalisten Josef Penizek und des berühmten Schriftstellers Ignät Herrmann das Realgymnasium zu Täbor, wo er durch seine mathematische Begabung auffiel, und widmete sich nach der Matura an der Wiener Universität dem Rechtsstudium. Er ließ sich dann in Mühlhausen in Böhmen als Advokat nieder und verbrachte dort den größten Teil seines Lebens. Wegen der in einem Aufsatz des Rozvoj gemachten Bemerkung, es habe Reiche gegeben, in denen die Sonne nicht unterging, und sie seien dennoch zugrunde gegangen, wurde er in der Kriegszeit gemeinsam mit Doktor Vohryzek in Haft gesetzt. Seine letzten Lebensjahre verbrachte Doktor Klineberger in Prag. Er starb am 28. März 1928. Klineberger verfaßte juristische, philosophische und soziologische Abhandlungen und schrieb unter dem Namen Antonin Rataj auch belletristische Aufsätze. Populär war er niemals, und zwar wegen der abseitlichen Lage seines Wohnortes, dann auch wegen der Unzugänglichkeit seiner Ausdrucksform. Um so angesehener war er in einem kleinen Kreis seiner Verehrer, der seine wissenschaftliche Tätigkeit zu würdigen wußte. Als hervorragender Jurist und Advokat spielte Klineberger in der Prager Advokatenkammer eine bedeutende Rolle; er wurde in besonders schwierigen Angelegenheiten mit Gutachten betraut, hielt Vorträge in der „Prävnickä jednota" und im „Spolek ceskych advokätü" und war ein fleißiger Mitarbeiter tschechischer und deutscher juristischer Revuen (z. B. „Prävnik", „Ceskä advokacie", „Prävnicke rozhledy", Ceskomoravsky närodni -hospodär", „Juristische Blätter", „Zentralblatt für juristische Praxis4' u. a.). Für das „Österreichische Rechtslexikon" verfaßte er eine Reihe von Aufsätzen aus dem Gebiete des Privat- und öffentlichen Rechtes, für ein tschechisches Sammelwerk lieferte er drei Arbeiten aus dem Gebiete des bürgerlichen Rechtes, der Zivil-Prozeßordnung und des Exekutionsverfahrens. In der philosophischen Zeitschrift „Ceskä mysl" veröffentlichte er einige rechtsphilosophische und sozialphilosophische Abhandlungen. Im Jahre 1906 gab er das 448 Seiten umfassende philosophische Werk „Das religiöse Gefühl" (Näbozensky cit) heraus. Der Autor gibt darin eine geistreiche psychologische Analyse des religiösen Gefühls und bemüht sich um die Beantwortung der Frage, welchen Einfluß die Religion auf die Gestaltung des religiösen Gefühls habe. Das Buch fand des schwierigen Stils wegen nicht jenes Echo, das es zu finden verdient hätte. 104