Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 492)
- Language
- German
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477 Weisungen und weil das Bittgesuch des Dr. Duchek mit gar nichts dokumentiert ist, nicht unbedingt verbürgt werden. Was die übrigen Kompetenten betrifft, so ist Salomon Leb Eapoport zwar erster Rabbiner in Prag und leistet, wie sich das k. k. Bücherrevisionsamt ausspricht, gegenwärtig bereitwillige Aushilfe im hebräischen Zensurfache im Krankheits- und Verhinderungsfalle des angeblich dazu provisorisch berufenen Dr. Michael Sachs. So sehr der Gefertigte auch geneigt ist, Rapoports Verdienstlichkeit im Rabbinate vollkommen anzuerkennen und ihm als Rabbiner und ersten Religionsvorsteher, oder wie es die Juden nennen, ersten Oberjuristen in Prag die strengste Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, eben* so sehr fühlt sich der Gefertigte dagegen im Gewissen verpflichtet, zu erklären, daß Rapoport keineswegs diejenigen Eigenschaften besitze, welche bei dem Zensor in hebraicis erfordert werden. Rapoport war zwar Kreisrabbiner in Galizien und hatte dort als solcher seine Verdienste, in deren Folge er vor einigen Jahren nach Prag übersetzt worden ist, wo ihm als Rabbiner auch jedes Verdienst zugestanden wird. Allein sonst hat er keine weiteren Verdienste. Er ist ein Galizianer, 54 Jahre alt, und hat, wie dies bei den alten Rabbinern fast durchgängig der Fall ist, nie Gymnasial- und umso weniger philosophische Studien, überhaupt gar keine Studien gemacht, besitzt sonach nicht diejenige akademische und wissenschaftliche Bildung, die ihn befähigen würde, das, insbesondere in der neuesten Zeit, und namentlich, wenn man die Tendenzen des Judentums in unseren Tagen näher ins Auge faßt, so wichtige und heikliche Amt eines hebräischen Zensors unbedenklich zu übernehmen. Wie ausgezeichnet er auch sonst auf dem Gebiete der jüdischen Literatur sein mag, so können dennoch die von ihm angerufenen schriftstellerischen Arbeiten das Bedenken gegen seine Befähigung für das so schwierige Amt eines Zensors, von welchem etwas mehr als eine bloße journalistische Gelehrsamkeit verlangt wird, ebensowenig beheben, als auch die seinem Gesuche zuliegende Äußerung über einige ihm von dem k. k. Bücherrevisionsamte zur Beantwortimg vorgelegten Fragen über die Kabbala und das Mystische im Rabbinismus, über das Fortschreiten und Fortbilden im Judentum und über Humanität und Toleranz keineswegs die Beruhigung gewährt, daß Rapoport als hyperorthodoxer Rabbiner so vorurteilsfrei sei und so viel Toleranz und Unbefangenheit besitze, daß er mit der strengsten Unparteilichkeit sein Amt üben würde. Der Gefertigte kann die Besorgnis nicht unterdrücken, daß, wenn Rapoport die hebräische Zensur erhielte, vielleicht mancher, weniger zu billigende, vielleicht auch ganz zensurswidrige Aufsatz veröffentlicht werden dürfte, wenn nur ein Israelit Verfasser wäre, und der Gefertigte kann sich zum Beweise dessen nur auf das N. Exh. 451 des k. k. Bücherrevisionsamtes berufen, wo Rapoport den von dem Rabbiner Duschak in Habern eingeschickten sehr anstößigen Aufsatz über den Selbstmord, welcher für die öffent-