Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 490)
- Language
- German
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475 mit Unrecht, indem Mafan nicht bloßer katholischer Geistlicher, sondern zugleich Professor des alten Testamentes und als solcher infolge seiner Stellung und seines Amtes gleichsam der erste jüdische Rabbiner ist und gewiß eine gründlichere Einsicht in das Judentum und eine umfassendere Kenntnis der jüdischen Theologie, dann eine vertrautere Bekanntschaft mit der älteren sowohl als neueren rabbinisch-talmudischen Literatur besitzt und besitzen muß, als es nur höchst selten der Fall bei den meisten jüdischen Kabbinen selbst ist. Eine strenge Rechtlichkeit aber und Unparteilichkeit dürfte das k. k. Bücherrevisionsamt dem Professor Mafan nur mit noch größerem Unrecht absprechen wollen. 2. Zunächst nach Professor Mafan dürfte wohl Dr. W o 1 f g a n g Wessely der berufenste und würdigste für diese Stelle sein. Er hat alle seine Studien, nämlich sowohl die Gymnasial-, als auch die philosophischen und juridischen Studien in Prag und durchaus mit Auszeichnung bestanden und mit demselben eminenten Erfolge seine sämtlichen strengen Prüfungen zur Erlangung der philosophischen und dann der juridischen Doktorswürde zurückgelegt und ist dann auch wirklich zum Doktor der Rechte und der Philosophie promoviert worden. Ferner ist Dr. Wessely Mitglied der historischiheologischen Gesellschaft zu Leipzig und Mitglied mehrerer wohltätiger Anstalten in Prag, namentlich des Vereines zum Wohle entlassener Züchtlinge und zum Wohle hilfsbedürftiger Kinder. Er ist öffentlich autorisierter Religionslehrer der Israeliten sowohl an der israelitischen Hauptschule und an der Realschule, als auch durch die Gymnasialklassen und in der philosophischen Studienabteilung, wobei der Gefertigte, da er den Prüfungen der israelitischen Hörer der Philosophie aus der Religionslehre beizuwohnen pflegt, dem Dr. Wessely das verdiente Zeugnis einer strengen Rechtlichkeit und Unparteilichkeit geben muß, sowie sich auch der seinem Gesuche zuliegende Bescheid der k. k. Kammeralbezirksverwaltung dahin ausspricht, daß es keinen Anstand nehmen werde, seine stete Bereitwilligkeit, Gewandtheit, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit in der Besorgung der ihm übertragenen Translaturgeschäfte, denn Dr. Wessely ist seit mehr als 8 Jahren k. k. beeideter prov. Translator im hebräischen und rabbinischen Fache, vor jeder Behörde ^bestens anzurühmen. Überdies besitzt Dr. Wessely, wie aus seinen Gesuchsbeilagen hervorgeht, ausgezeichnete Kenntnisse in dem gesamten Gebiete der jüdischen Literatur, hat dabei die Rabbiner- und Predigerqualifikation und ist auch von Seite seine* schriftstellerischen Leistungen wohl bekannt, denn er hat mehrere literarische Arbeiten philosophischen, juridischen und theologischen Inhaltes, wie das k. k. Bücherrevisionsamt selber eingesteht, nicht ohne Beifall geliefert, und der von ihm herausgegebene Katechismus für den Religionsunterricht der israelitischen Jugend, dann der bedeutende Aufsatz: „Das ethische Element im jüdischen Rechte44, wie er im Literaturblatte des Orients abgedruckt ist, so wie die erst kürzlich im Druck erschienenen „Gebete der Israeliten, aus dem Hebräischen ins Deutsche übersetzt und mit Anmerkun-