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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 489

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 489)
Language
German
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IRI
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474 unter den Kompetenten nur zwei, welche er im wirklichen Interesse des Dienstes für die vakante Stelle eines Zensors in hebraicis in Vorschlag zu bringen im Stande ist, und zwar 1. den k. k. Professor der Theologie Dr. Johann Mar an; denn wenn sich derselbe als Professor des Bibelstudiums des alten Bundes und der orientalischen Sprachen teils an der Leitmeritzer theologischen Lehranstalt, teils an der hierortigen Hochschule bereits durch volle 18 Jahre zur vollkommensten Zufriedenheit aller Behörden mit der hebräischen sowohl als auch anderweitigen orientalischen Literatur befaßt hat und wenn er selbst jüdische Ilabbinatskandidaten unter seinen Zuhörern zählte, so dürfte ihm wohl eine gediegene und gründliche Kenntnis der hebräischen Sprache sowohl als auch der mit ihr verwandten orientalischen Dialekte, dann die Kenntnis der jüdischen Religion und ihrer Gebräuche, des jüdischen Synagogal- und Gemeindelebens und selbst des Talmuds und der hierauf basierten Richtungen und Beziehungen des Judentums auch in der Gegenwart eben so wenig abgesprochen werden, als auch seine mit dem besten Erfolge zurückgelegten Gymnasial-, philosophischen und theologischen Studien eine gründliche klassische und philosophische Bildung bei ihm verbürgen. Seine Befähigung zu dem fraglichen Amte eines hebräischen Zensors dürfte daher keinem Zweifel unterliegen. Was aber das zweite Erfordernis betrifft, nämlich eine strenge Unparteilichkeit und Unbefangenheit, so ist Dr. Mafan Priester und ein Mann von einem tadellosen und musterhaften sittlichen Lebenswandel, welcher durch seine Frömmigkeit und die treueste Anhänglichkeit an Kirche und Staat in allgemeiner Achtung steht, welchem sich sogar das hochwürdigste fürsterzbischöfliche Konsistorium als besonders verpflichtet erklärt, und welchem sowohl dieses als auch das hochwürdigste Leitmeritzer Ordinariat, sowie das k. k. theologische Studiendirektorat das ausgezeichnetste Zeugnis erteilt. Eben diese seine bisherige musterhafte sittliche Haltung, sein bisher bewährter Eifer in der Erfüllung seiner Pflicht, seine erprobten religiösen und staatsbürgerlichen Grundsätze, sein ganzer Charakter und vorzugsweise seine amtliche Stellung als Professor sprechen für ihn und gewähren die vollgültigste Garantie, daß so wie er das von Seite des Staates in ihn gesetzte Vertrauen bisher vollkommen zu rechtfertigen bemüht und im Stande gewesen ist, auch mit voller Beruhigung vorauszusetzen sei, Professor Mafan werde auch das neue Amt eines hebräischen Zensors mit gleichem Eifer, mit gleicher Umsicht und mit der strengsten Rechtlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu verwalten wissen. Professor Mafan besitzt sonach alle erforderlichen Eigenschaften und ist für die Übernahme der hebräischen Zensor- und Revisorstelle vollkommen geeignet. Das k. k. Bücherrevisionsamt will ihm zwar diese Eignung absprechen und hält ihn aus dem sonderbaren Grunde, weil er katholischer Geistlicher ist, für minder befähigt; allein dies offenbar

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