Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 488

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 488)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2644300-2644303--0945-2645287
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

473 Zensorstelle in hebraicis, denn nicht nur, daß die zu begutaehtenden Schriften sehr häufig: in ganz fremden, nicht jedem verständlichen Sprachen geschrieben sind, und man sich sonach unbedingt auf die Eechtlichkeit und Unparteilichkeit des betreffenden Zensors verlassen muß, so sind auch diese Schriften fast sämtlich für und von Israeliten geschrieben, und ihr Inhalt betrifft meistens nationale und konfessionelle Verhältnisse. Wie sehr und wie leicht sich da Vorurteile und Fanatismus geltend machen können, davon liefern uns die früheren Zeiten so manchen traurigen Beweis, und wenn man auch zugestehen muß, daß bei dem heutigen Bildungszustande der Israeliten derlei gehässige Äußerungen und feindselige Gesinnungen, wie sie in früherer Zeit vorkamen, nicht mehr zu fürchten sein dürften, so gehört doch noch ein hoher Grad von Gewissenhaftigkeit und Unbefangenheit dazu, um nicht alte Vorurteile wieder hervorzurufen, oder wenigstens zu Gunsten der annoch mehrseitig bestehenden und in Wirklichkeit vorhandenen jüdischen Vorurteile manche in politischer oder moralischer Hinsicht schädlichen Grundsätze durch die Presse zur Publizität gelangen zu lassen, andererseits aber auch jede Pedanterie und jeden böswilligen Ausfall fernzuhalten und jeden, wenn auch noch so versteckten Angriff auf andere Konfessionen zu unterdrücken. Nebst diesen beiden Erfordernissen dürfte aber auch 3. noch eine gewisse Garantie verlangt werden, welche der zu ernennende Zensor in hebraicis teils durch seine sonstige politische» Stellung, teils durch seine bisherige sittliche Haltung und seinen Charakter dem Staate für die gewissenhafte Verwaltung des ihm anzuvertrauenden Amtes zu bieten im Stande sein muß. Es muß etwas für ihn sprechen, und man muß vollkommen darüber beruhigt werden, ob oder daß man ihm vertrauen könne. Insbesondere muß er ein Inländer sein, kein Ausländer und kein solcher, der sich in der Welt herumschlägt, bald hier bald dort ist, wie es in dem letztverflossenen Dezennium so häufig der Fall war, daß die studierenden Israeliten aus Böhmen nach Ungarn oder Mähren und wieder zurück wanderten; er muß vielmehr ein solcher sein, dem sein Vaterland lieb und dem er unbedingt und ununterbrochen seine Kräfte und seine Kenntnisse zu widmen entschlossen ist. Es darf ferner durchaus kein Verdacht auf ihm ruhen, je irgend etwas getan zu haben, was namentlich den österreichischen Gesetzen zuwiderläuft, hauptsächlich muß sichergestellt sein, daß, falls er auch schriftstellerische Arbeiten geliefert hätte, keiner seiner Aufsätze ohne österreichische Zensur irgendwo, und wäre es auch im Auslande, gedruckt worden sei. Die beste Garantie über den zu ernennenden Zensor würde wohl das sein, wenn durch irgend eine ämtliche Stellung, welche der zu Ernennende allenfalls schon bekleidet, der Beweis vorliegt, daß ihm der Staat bereits Vertrauen schenkt oder geschenkt hat, und daß er dasselbe bisher immer zu rechtfertigen im Stande und beflissen gewesen ist. Aus diesem dreifachen Gesichtspunkte ausgehend findet der Gefertigte nach gewissenhafter Prüfung sämtlicher Verhältnisse

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.