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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 483

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 483)
Language
German
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IRI
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468 bräische und jüdische Bücher, mit der Verpflichtung für jüdische Buchhändler, sich auf den Jahrmärkten mit Zeugnissen des Zensors und Revisors auszuweisen, mit der Beschlagnahme unzulässiger jüdischer Büchervorräte und dergleichen mehr.56) Die jüdischen Buchdruckern gewährten Vergünstigungen sollten auch christlichen Buchdruckern, welche den Druck hebräischer oder jüdischer Bücher unternahmen, zuteil werden. Besondere mit Kleinlichkeit bis in die geringfügigsten Einzelheiten eingehende Bestimmungen galten nach einer Gubernialvorschrift vom 15. April 1812 „in Ansehung der nach verstorbenen Israeliten hinterbliebenen Bücher und der darüber zu verfassenden Verzeichnisse/4 Ferner: „Jüdische Grabschriften sind, wie es dem Geiste des § 68 des Strafgesetzes über schwere Polizeiübertretungen angemessen ist, in dreifachen Exemplarien, wovon eines vom Ortsrabbiner zum Beweise, daß er hierbei nichts zu erinnern habe, deutsch unterfertigt sein muß, vorläufig dem hebräischen Zensor zur Zensurierung und weiteren Amtshandlung vorzulegen."57) Über Auftrag des Guberniums vom 7. Juni 1813 wurde von dem Prager Magistrat und den Kreisämtern den Steinmetzern und allen Gewerbsleuten, die sich mit der Eingrabimg oder Zeichnung solcher Grabschriften befaßten, aufgetragen, keinerlei Grabschriften ohne Beibringung der Zensurbewilligung anzufertigen. So konnte die Zensur auf weiten Gebieten des jüdischen Lebensbereiches ihre Tätigkeit entfalten und in verschiedenster Art auf das religiöse und geistige Leben der Juden in Böhmen lange Zeit hindurch hemmend einwirken. Der Altmeister jüdischer Literatur- und Geschichtsforschung Leopold Zunz hat einmal geäußert:58) „Das schlechteste Buch ist weniger schädlich als der beste Zensor, da dieser die guten Entgegnungen verhindert, die jenes hervorruft4' Gewiß hat dieser Ausspruch seine Eichtigkeit. Und doch wird man nicht verkennen oder unterschätzen dürfen, von welch weittragender Bedeutung unter der Herrschaft des Zensursystems das Wirken einer wirklich gelehrten, gerechten und humanen Persönlichkeit auf dem einflußreichen Posten eines Zensors für jüdische Bücher sein konnte. Ein Mann von solchen Qualitäten war der Nachfolger des früher erwähnten Leopold Tirsch im Amte eines Zensors, Revisors und Translators in hebraicis in Prag, der lang-

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