Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 476)
- Language
- German
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461 Prager jüdische Historiograph und Mathematiker David Grans gibt in seinem 1592 in hebräischer Sprache in Prag erschienenen Geschichtswerke „Zemach David44 20a), einer populären allgemeinen Weltgeschichte in der Form einer Chronik, folgende Schilderung: „Alle heiligen Bücher, welche in unserer Gemeinde, in der heiligen Gemeinde Prag waren, sind mit Genehmigung der Behörde weggenommen worden, da man uns fälschlicherweise beschuldigt hatte, indem man behauptete, daß wir Gebete gegen sie verrichten. Aus diesem Anlaß sind alle Gebetbücher mit anderen Büchern, ein Gewicht von achtzig Kikkar Büchern, nach der Stadt Wien geschickt worden, sodaß sogar die Vorbeter in den Synagogen auswendig beten mußten. Als dann dem König bekannt und klargelegt wurde, daß man Falsches über uns ersonnen hat, sind alle weggenommenen Bücher wieder zurückgebracht worden. Das geschah im Jahre 5319 [1559]Dieser eindrucksvolle Bericht wird durch ein erhalten gebliebenes Schreiben Kaiser Ferdinands I. an seinen Sohn Ferdinand beglaubigt, das freilich erst dem Jahre 1560 angehört.21) Hierin wird den nach der 1541 verfügten Ausweisung noch in Böhmen verbliebenen Juden ihr Geleite auf ein Jahr verlängert. Der Kaiser knüpft daran aber infolge eines Gutachtens des Hofpredigers Bischofs Urban von Gurk die Bedingung, daß den Juden ihre Bücher zwecks Purgierung abgefordert werden müssen: „Doch wollen wir solche Bewilligung dergestalt getan haben, daß Dein Lieb inhalt und vermög des ehrwürdigen unsers lieben andächtigen Urban, Bischofen zu Gurgkh, unsers Bathsi und Hofpredikanten beiliegenden räthlichen Gutbedenken von den Juden ihre Bücher erfordere, dieselben durch gelehrte Leut, so sich darauf verstehen und ihrer Sprach kundig sein, ersehen und was für Lästerungen wider unseren heiligen christlichen Glauben und Religion darinnen befunden, austhun und corrigiren lasse, damit ihre Kinder, so von Jugend auf (wie wir bericht) solche Lästerung lernen müssen, davon abgezogen und entwendet werden." Von der Ausführung des kaiserlichen Befehles und der Richtigkeit des erwähnten Berichtes zeugen zwei Geleitbriefe Kaiser Ferdinands I. vom 6. August 1560 und vom 14. März 1561.22) Darin wird den Juden, insbesondere dem Juden Monachim aus Prag Schutzgeleite zugesichert, damit sie ihre jüdischen Bücher auf zwei Wagen von Wien wieder nach Prag unbehindert maut- und zollfrei überführen können.