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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 445

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 445)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644303--0902-2645244
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430 gebührender Geldstraff unnachlesslich nach Befund der Sachen belege. — Decretum Wienn den 19, April 1746. Vinciguerra Thomas Graff von Collalto m, p." Inzwischen hatte sich die Angelegenheit durch die Schuld oder wohl Dummheit des Mädchens zu ihren Ungunsten verschlechtert und verwickelt. Sie ließ sich auf ihrer Weiterreise von Nikolsburg nach Pirnitz in Trebitsch beschwatzen, gleich nach ihrer Ankunft in Pirnitz vor dem dortigen Judengericht, bestehend aus dem Rabbiner Mathes Abraham, dem Judenrichter Jakob Politzer, Joseph Dawid Schulmeister, Salomon Simon Beglaubter, anstatt Abraham einen gewissen Moses Ber von Trebitsch als den Schuldigen anzugeben. Zeugen für und wider meldeten sich beim Judengericht, verwirrten die Sache immer mehr, bis das öffentliche Gericht sie übernahm und in endlosen Verhören aller beteiligten Personen den wahren Sachverhalt und die Täterschaft Abrahams sicher feststellte. Bevor aber noch nach dem Februar 1747 das weltliche Urteil, das wir nicht kennen, gesprochen wurde, beschäftigte sich das Pirnitzer Judengericht in erster Linie mit demjenigen, der Esther zur falschen Angabe verleitet hatte, dem Pirnitzer Schutz-Juden Lazar oder Lazerle Salomon, Esthers Schwager, und fällte über ihn ein Urteil, das es wohl verdient trotz seiner Schwerfälligkeit als gleichzeitige den Akten beigelegte Ubersetzung aus dem noch vorhandenen hebräischen Original wörtlich angeführt zu werden und den Abschluß dieser Bilderreihe zu bilden. Es lautet: „Weillen jeder Mann bewusst ist die Gotteslästerung, was sich hier bei unser Judengemein in Birnitz verloffen hat, durch den Lasser, des Abraham Suche Aidam solche Werk, das nit geschehen sollte bei keiner Judengemeind, durch die Huer Estra, des Abraham Suchy Tochter, dass sie im Huernstand schwänger worden ist, und er Lasscr sein Nutzen von diese Sünd wollen suchen, sich zu helfen mit unrecht Gut, zu beschuldigen manche Ehrliche unschuldigerweise, welches unser Judengemeind ein Schimpf vor alle umbliegende Judengemeinde ist, dass solche Gottlästerung solle hier durch den Lasser geschehen. Wie auch er Lasser vor unser Judengericht Zeugenschaft geben hat, welches uns bekannt worden ist, dass er Lasser von seinem Geldnutzen wegen nit recht ausgesagt hat, und alle Zeit auf zwei drei Schwellen gesprungen, wie uns wirklich bekannt ist, zu beschuldigen den

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