Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 444)
- Language
- German
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429 andere Mitl, als mich wiederumben nacher Hausse zu verfügen. Sintmahlen aber besagter Üblthätter dem Vernehmen nach keineswegs in der Gütte mich versprochener massen zu ehelichen bequemen will, ja so gaar sich unter [stehet], mit sein erster Brauth zu Trebitsch die Copulation vollzuziehen, mithien ich aber in Schandt-Flecken bleiben möchte. Wann dann gnädigster Graff und Herr Herr, ich weiter zu niemand, das (!) zu Gott dem Allmächtigen, dann hir auf dieser Welt zu Hochdieselbte als mein allergnädigste Obrigkeith mein Refugium und Zuflucht zu nehmen weiß, bei dieser meiner Beschwehrde werfe mich zu dero hohen Füßen. Gelanget solchemnach an E. h. E. und Gn. mein unterthänig-dehemütigst umb Gott dem Barmhärtzigkeit mit ganz aufgereckten Händen und weinenden Augen pflehentliches Bitten, Hochdieselbte geruheten sich vermöge dero angebohrne mildreichste Gnade mein große Ellend mit barmhertzigen Augen anzusehen (jedoch ohne mein unterth. Maas vorschreiben), die gnädigste Verordnung dahien ergehen zu lassen, damit besagter mein Übelthätter mich versprochener massen ehelichen soll, alldieweillen derselbe mir mein Schandfleckh mit nichts änderst ersetzen kann, in specie aber weillen derselbe würklich resolvirt ist, die Hochzeit mit sein erstere Brauth vorzunehmen, welches in kurtze Tägen etwann beschehen möchte, solche Hochzeith ihme bies dero fernere gnädigste Vorbeschaidung einstellen zu lassen, folglichen ich nicht verschehmet und in mein Schandt-Flecken bleiben solle. Für welche mir erzeigende hohe Gnade Gott der Allerhöchste ein reicher Belohner sein würde, wessen mich unterth. vertröste in tiefester Demuth ersterbe E. h. E. threy gehorsambste Unterthane Ester, des Abraham Löb Suche eheleibliche Tochter in Pirnitz." Und der Graf griff tatsächlich ein. Mit eigenhändiger Unterschrift verfügte er: „Meinem Oberhauptmann Pischely mit der Verordnimg anzufügen, daß Er den Jud Abrahamb . . . alsogleich vor sich fordern, die Sach summarissime untersuche und nebst seinen Gutachten anhero berichte, inzwischen aber dem Beklagten bis meine weitere Verordnung absolute die Heurath einstelle und wegen verübter Hurerey beede mit