Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 442)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0899-2645241- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
427 konnte, wenn er von der k. k. mährischen Repräsentation und Kammer (damals die höchste Landesbehörde) die Erlaubnis erhielt und die Taxe erlegte. Wer sich außer Landes verehelichte, galt als Ausländer. Ein Ubertreten dieser Bestimmung wurde „mit Stauppen-Schlägen" und der Ausweisung aus allen Erbländern bestraft. Herrschaften und Städte, die sich nicht daran hielten, hatten eine Geldstrafe von 1000 Dukaten zu gewärtigen. Nur mit allerhöchster Dispens konnten ausnahmsweise auch mehrere Söhne einer jüdischen Familie als Inwohner (pro incolis) angenommen werden und sich dann auch verehelichen. In Pirnitz scheint es sowohl die Grundherrschaft als der ihr verantwortliche jeweilige Judenrichter mit den Eheschließungen sehr ernst genommen zu haben. Dieser Tatsache verdanken wir es, daß wir für die Jahre 1738, 1740, 1747—1749 die vollständigen Eheschließungsverzeichnisse besitzen; dann von 1769 bis 1786 eine große Zahl Heiratsurkunden, alle nach feiner fast gleichen Formel ausgestellt.36) Solcher Heiraten sind verhältnismäßig wenig, im Jahre bis höchstens sechs, zumeist aber nur eine oder zwei, unzweifelhaft ungesunde und unwürdige Zustände. Mit den Heiratspapieren stehen andere in Zusammenhang: Beglaubigungsschreiben für Heiratskandidaten, die aus anderen Herrschaften stammen. Entlaßbriefe; Rekommandationen einer Gemeinde an die andere mit Wohlverhaltungszeugnissen, von welch letzteren wir eines, das charakteristisch und für die Herkunft jüdischer mährischer Familien von Belang ist, wörtlich anführen.37) Gelegentlich finden sich auch merkwürdige Einsprachen gegen Eheschließungen.38) Aus mehreren Jahren besitzen wir Verzeichnisse der „Renovation" der Gemeindevertretung in Pirnitz „laut jüdischer Ballizei-(Polizei-)Ordnung44;39) dann noch Todesfallsanzeigen, Abschaffungsverhandlungen, Namensänderungen, Schutzgeld- und Kontributionssachen40) u. a. m. Wir haben in das Kleinleben dieser jüdischen Gemeinde hineinzublicken vermocht^ in der nur der eine und andere aus dem armseligen Schacher- und Krämerdasein sich herauszuheben vermochte, ohne aber einen wirklichen Aufstieg durchzusetzen. Schließen wir diese grauen Bilder aus dem geschäftlichen Treiben mit einem aus dem Sittenleben, das nach den Akten zu schließen großes Aufsehen gemacht und