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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 440

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 440)
Language
German
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425 seine beschlagnahmte Kaution wenigstens teilweise zurückzugeben, blieb ergebnislos. Da starb Vinciguerra 1768 mit Hinterlassung eines noch unmündigen Sohnes Johann, der auch schon Ende 1772 zu Grabe getragen wurde. Die Verlassenschaftsabhandlung hatten ein Graf Hartig und der Hofagent v. Haymerle32) durchzuführen. Dem Pirnitzer Juden Auscher gelang es, mit letzterem bekannt zu werden und trotz anfänglicher Weigerung begann er sich, wie Auscher bemerkt „auf mein ferners Insistieren" für den Streitfall Collalto—Borowsky zu interessieren. Er ließ sich die Akten kommen, hatte mit Borowsky persönliche Unterredungen und vor allem will Auscher jedes Quartal einmal nach Wien gefahren sein, um Borowskys Sache bei Haymerle zu fördern. Es gelang ihm auch wirklich durchzusetzen, daß Borowsky aus der Collaltoschen Erbschaft 1400 Gulden ausbezahlt wurden. Allerdings hatte er Borowsky veranlaßt, Herrn von Haymerle im Jahre 1770 hundert Dukaten (= 412 fl. 30 kr.) zu leihen, in der Form, daß Borowsky das Geld an Auscher gegen einen von diesem ihm ausgestellten Wechsel gab und Auscher wiederum gegen einen Wechsel Haymerles an diesen; mithin hatte formell Borowsky an Haymerle keine Ansprüche noch Forderungen zu stellen, sondern nur an den Juden Auscher. Als Haymerle starb, forderte Borowsky das Geld zurück, wurde aber von Auscher immer weiter vertröstet, und selbst als Auscher von Haymerles Sohn eine Abschlagszahlung von 214 fl. erhalten hatte, behielt er sie für sich, ohne seinerseits Borowsky die Wechselschuld zu bezahlen. Daraus entstand 1782 ein Prozeß, in dem allerdings Auscher sachfällig wurde und seine Einwände, für Borowsky durch Reisen, Mühewaltung, Hausmeisterdienst etc. mehr als die 100 Dukaten verausgabt zu haben, keine Berücksichtigung fanden. Aus dem Prozeß ersieht man deutlich, wie vielfache Geschäfte diesen Pirnitzer Juden nach Wien führten, daß er dort mit anderen Juden, wie David Wertheimer, in Geschäftsverbindung stand, und vor keiner Geldoperation zurückschreckte, so daß er selber erklärte, in Wien vor Arretierung nicht sicher gewesen zu sein.33) Das weitere Aktenmaterial über die Pirnitzer Juden, soweit es sich auf geschäftliche Verhältnisse, Prozesse, i Klagen, Beschwerden bezieht, ist allzu unzusammenhängend I | i i

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