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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 438

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 438)
Language
German
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IRI
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423 Wollein und anderwärts Wolle, die sie zu Tüchern hauptsächlich für Monturen verarbeiten. Mit den Pirnitzer Webern ließ er sich allzusehr ein, überschätzte, der aus dem Reich gekommen war, ihre Leistungsfähigkeit und hatte bald an die 11.000 Gulden bei ihnen ausstehen, die sie ihm für gelieferte Wolle und Bargelddarlehen schuldeten. Da sie aber direkte Lieferungen an das Stockerauer Monturdepot hatten, ließ sich die Abzahlung ganz gut an. Der Vorstand der Pirnitzer Weberzunft Nikolaus Kozeni trat aber 1780 während eines Aufenthalts in Wien mit einem ungarischen Juden Joseph Ulmann in Geschäftsverbindung, nahm von ihm die Wolle und brach die Verbindimg mit Herzfelder ab, obwohl 15 Pirnitzer Tuchmacher — wir kennen ihre Namen — Herzfelder 4319 fl. 57 kr. schuldig waren, die sie in zwei Terminen, zu Ostern und Ende August 1781, zu zahlen verpflichtet waren. Aus dem Abbruch des Wollbezuges leitete Herzfelder das Eecht ab, das Geld sofort verlangen zu dürfen und klagte die Wechsel, die er von den Tuchmachern in Händen hatte, am 8. Januar 1781 ein. Man schloß einen Ausgleich, wonach die gesamten Tuchmacher, alle für einen und einer für alle, sich verpflichteten, am 23. Mai 1781 zunächst 3000 fl. und am letzten Juni den Best von 1319 fl. 51 kr. zu bezahlen, widrigenfalls Herzfelder berechtigt sei, ihr ganzes Hab und Gut mit Beschlag zu belegen. Die erste Rate beglichen sie, die zweite aber, obwohl sie für Tücher aus der Herzfeldischen Wolle 1943 fl. erhalten hatten, nur mit der Abschlagszahlung von 308 fl., so daß ein Rest von 1011 fl. übrig blieb, um den nunmehr der Prozeß begann. Bald stellte sich heraus, daß auch die Pirnitzer Jüdin Margaretha Bondin 662 fl. und der Wiener Jude Kopl Drach 2982 fl. 32 kr. bei den Tuchmachern ausstehen hatten. Herzfelder ließ 130 Stück Tuch sequestrieren und in sicheren Gewahrsam bringen, auf die aber auch Drach Anspruch erhob, nicht minder die Witwe Bondin. Und Kozeni war nahe daran, sie unrechtmäßiger Weise an Drach auszuliefern, was aber letzten Endes nach vielen Verhandlungen die Behörden, das Iglauer Kreisamt und das Pirnitzer Wirtschaftsamt, verhinderten. Die Schwierigkeit, die sich im Verlaufe des Prozesses herausstellte und aus der die Tuchmacher Nutzen zogen, lag darin, daß eine Anzahl der beschlagnahmten Tuche Webern gehörte, die Herzfelder, Bondin und Drach überhaupt nichts

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