Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 436)
- Language
- German
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421 hat ihm die nötigen Holzgefäße zu liefern; auch muß ihm der Bau in gutem Zustand erhalten werden. 15. „Zu allem Überfluß44, wie es heißt, wurde ihm gestattet, allen „ehrlichen Handel und Wandel" zu treiben und ihm, bei Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen, der obrigkeitliche Schutz zugesagt. 16. Es wird ihm zur Pflicht gemacht, keine unehrlichen Leute in seinen Dienst zu nehmen und während des Gottesdienstes keine „Vollsäufer" im Branntweinhaus zu dulden. Dieser Bestandkontrakt, der auch in seiner Fassung und Sprache ein gewisses Wohlwollen der Grundobrigkeit gegenüber Pullitzer nicht verkennen läßt, setzte ihn gewiß in die Lage einträgliche Geschäfte zu machen, so daß es umsomehr überrascht, ihn fortwährend in Geldverlegenheit und von Gläubigern wegen Schulden belangt zu sehen. Die Lösung des Rätsels bringt zum mindesten bis zu gewissem Grade ein Aktenstück vom 1. April 1753, das, wenn auch nur als Abschrift erhalten, die Unterschriften des Grafen Vinciguerra Thomas von Collalto, eines Agenten Carl Zeni und in hebräischer Schrift des Pullitzer trägt. Hier erklärt der Graf, daß ihn Pullitzer seit anno 1740 um 4242 fl. 56 kr. für gelieferte Waren und bar geliehenes Geld angehe, er aber aus verschiedenen Ursachen erst jetzt — nach 16 Jahren — dazukomme, „nun endlichen der Sache ein End zu machen". Forderungen und Gegenforderungen seien geprüft, eine Schlußrechnung aufgestellt worden, darnach Pullitzer im Vergleichswege bis 1. Oktober 1753 noch 2125 fl. 41 kr. zu fordern habe, die ihm in Jahresraten von 700 fl. bis zur endgültigen Tilgung durch den Agenten Zeno (so) bezahlt werden sollten. Überdies erhielt er vom 1. Oktober 1756 an das Lederhaus und den Tabakverschleiß in Pacht, in deren Besitz wir früher David Austerlitz gesehen haben. Dieser Vergleich mit dem Grafen war nur zustande gekommen unter dem Druck der auswärtigen Gläubiger, die der Advokat so eifrig vertrat. Schon am 7. Mai 1755 hatte Pullitzer sich zu einem Vergleich verstehen müssen, weil der langwierige Prozeß soweit gediehen war, daß Pullitzers „gesambte Haab und Vermögen" sich in Gefahr befand. Die Gläubiger gingen auf einen sehr bescheidenen Vergleich ein: 1. Frau Jonnen oder Johnin war statt rund 773 Talern mit 400 fl. in 4 Monatsraten einverstanden;