Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 432)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0889-2645231- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
417 Und schon am 25. konnten Bürgermeister und Rat von Trebitsch melden, daß David Austerlitz „heute umb 6 Uhr frühe mit einem gewissen Wachtmeister alhier sich eingefunden" und in Arrest genommen worden sei. Damit schließt das Aktenmaterial. Die Strafe für Austerlitz kann nicht schwer gewesen sein, wenn er, wie wir gehört haben, kaum ein halbes Jahr später schon wieder geschäftlich tätig war. Auch über die Entwicklung des Häute- und Ledergeschäftes erfahren wir nichts mehr. Erst 1768 — vielleicht war Austerlitz damals gestorben — schloß die Herrschaft mit der Judengemeinde einen Vertrag, laut welchem sie fast unter den gleichen Bedingungen, wie früher Austerlitz, das Geschäft übernahm. Den Kontrakt unterzeichneten mit hebräischen und deutschen Unterschriften Sallamon Rechnitzer und Löbl Skalitzer unter dem jüdischen Gemeindesiegel. Auch über Austerlitz7 Tätigkeit als Tabaksverleger ist aus den Akten nur soviel zu ersehen, daß ihm der Pirnitzer Bürger Thobias Methy allein Ende 1749 für von ihm erkauften Tabak 283 fl. 29 kr. schuldete, diese auch bis auf 82 Gulden abzahlte, welchen Rest er aber zu begleichen sich weigerte, „samb der abgenohmene Tabak nicht zu gebrauchen gewesen wäre", was aber vom Ober-Direktorial-Amt mit Entscheidung vom 3. Juli 1754 — solange zog sich der Prozeß hin — nicht anerkannt wurde.20) Schließlich hatte Austerlitz auch die herrschaftliche Branntweinbrennerei in Pacht genommen, wie sich aus einem überaus heftig geführten Prozeß ergibt, den er von 1756 bis 1758 mit dem Pirnitzer Bürger und Grundbesitzer Franz Faschank, der auch den Iglauer Bierverlag besaß, zu führen hatte. Es handelte sich dabei um 300 Metzen Korn (zu 1 fl. 39 kr., bezw. 1 fl. 45 kr.), die Austerlitz von Faschank gekauft, aber nicht rechtzeitig bezahlt und übernommen hatte, so daß sie Faschank in Anbetracht der gefährlichen Kriegszeiten, die damals herrschten, weiter verkauft hatte. Es wird nach allem, was wir von Austerlitz bisher gehört haben, nicht überraschen, daß er hier einmal als „in dero ganzem Markt bekannter streitsüchtiger Kläger44 bezeichnet wird,21) wofür die stattliche Anzahl Prozesse, die von ihm überliefert sind, sprechen würde. Im Jahre 1772, wahrscheinlich schon etliche Jahre früher, war David Austerlitz tot.22) Seine Gemeinde verklagte die 27