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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 431

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 431)
Language
German
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IRI
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416 Tuch zu 23 Gulden das Stück, zusammen 191 Gulden; 2.) 20 Stück Iglauer Viersiegler blau gefärbtes Tuch; 3.) 25 Stück Iglauer Viersiegler blau gefärbtes Tuch, jedes Stück zu 23 fl. 24 kr. Bei den ersten 17 Stück stellte es sich heraus, als sie Simon nach Brünn zum Verkauf brachte, daß sie überhaupt zu Monturen ungeeignet seien, sodaß sie mit einem Verlust von 5 fl. 30 kr. für jedes Stück verkauft werden mußten. Im zweiten Fall waren unter die 20 Stück Viersiegler 14 Stück Dreisiegler eingestreut, was eine Differenz von 28 Gulden betrug. Bei den 25 Stück Iglauer Viersieglern waren 3 Stück Iglauer gestreifte Dreisiegler Tuche und das 4. Siegel gefälscht, dann 10 Stück Pirnitzer für Monturen unbrauchbare Tuche. Simon klagte zuerst beim „jüdischen Gericht44 in Tremtsch, das von dem Rabbiner Joseph Aron und den 4 „Juristen44 Löbl Taußigk, Emanuel Jenkau, Bernhard Reckendorf und Bernhard Polnauer gebildet wurde. Die Klage erklärten sie im ersten Punkt verjährt, weil Simon „so lange Zeit geschwiegen und dem David deshalben keine Warnung zugeschickt hatte44. In beiden anderen Fällen wurde David Austerlitz auf/ Grund eidlicher Zeugenaussage #es Simon schließlich zur Zahlung von 304 fl. 12 kr. verpflichtet.19) Ein solcher „jüdischer Ausspruch44 oder „Interlocutum44, stellte aber noch lange kein rechtskräftiges Urteil dar. Der nächste Schritt war, daß die Trebitscher Judengemeinde oder der Kläger, dem das Recht zugesprochen wurde, also in diesem Fall Simon Neustadtl die Gemeinde des Beklagten, also Pirnitz, um die „Execution44 anzusprechen hatte. Hatte dies keinen Erfolg, so wandte man sich an die Pirnitzer Gutsherrschaft, der Austerlitz unterstand. Die nächste Instanz war dann das Gubernium in Brünn. Von hier aus erging denn auch durch die Zwischeninstanz des Iglauer Kreisamtes an die Pirnitzer Grundobrigkeit die Aufforderung „zu Leistung der richterlichen Hülf und Administrierung der schieinigen Ju,stitz44, (diesmal mit der besonders drastischen Wendung „David Austerlitzer . . . ohnverweilt mit aller Behutsamkeit beim Kopf nehmen und dem nächsten Halsgericht auf Trebitsch ad inquirendum zu übergeben44 und es nicht darauf ankommen zu lassen, „dass man gezwungen würde, durch unbeliebige Zwangsmittel zu Administrirung der Gerechtigkeit anzuhalten44. Dieser Befehl erfolgte am 23. März 1747.

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