Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 427)
- Language
- German
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412 Unterhändler, „ohne alle List und Arglistigkeit44.14) Austerlitz hatte sich darum nicht gekümmert, hatte seine Wolle anfangs zwar nur bei Nacht, später aber auch bei Tag in Trebitsch eingeführt, im Rathaus abgewogen und verteilt. Als er aber eines Tages einen Rest dieser Wolle durch seinen Mandatar Michel Wessely, einen christlichen tschechischen Fuhrmann, aus Trebitsch abholen ließ, um sie nach Zdanitz zu bringen, wurde diese Fuhre von Trebitscher Juden beim Stadttor überfallen, Wessely wund geprügelt, die Wolle weggenommen und in die Judengasse gebracht, gleichsam konfisziert. David Austerlitz, der übrigens von den Trebitschern auch David Telsch genannt wird, so wenig fest waren die Namen, wandte sich an den Pirnitzer herrschaftlichen Hauptmann Franz Wenzel Pichely, der von seinem Trebitscher Amtskollegen Franz Joseph Storch verlangte, die Trebitscher zur Rechenschaft zu ziehen. Die Angelegenheit mit dem verprügelten Wessely legte man schnell bei, indem man ihm ein Schmerzensgeld von 2 fl. 30 kr. zahlte, mit dem er sich mehr weniger zufrieden gegeben zu haben scheint, vielleicht wurde es später auf 3 fl. erhöht. Gegen Austerlitz aber beriefen sie sich, vertreten durch den Trebitscher Judenrichter Samuel David und die beiden Geschworenen Markus David und Löbel Schnobel, auf die überall gültige Polizeiordnung, auf die sie auch Austerlitz durch seinen Trebitscher Freund Samuel Isak hatten aufmerksam machen lassen. Der Trebitscher Hauptmann, so sehr er auch für seine Juden einzutreten suchte, nahm von Anfang an den Standpunkt ein, daß „Gewalt deren Rechten und Gerechtigkeit ein Erzfeind ist44 und bemühte sich um einen Ausgleich. Er kam denn auch vorläufig am 10. Oktober 1738 zustande, wonach Austerlitz seine Wolle zurückbekam, zugleich aber versprach, sich fortan an die Polizeiordnimg halten zu wollen, außer man käme über kurz oder lang überein, freien Handel aus einer in die andere Gemeinde zuzulassen. Zugleich erklärte er, den Vergleich nur einhalten zu können, falls er die Zustimmung seines Hauptmannes erlange. Diese scheint nun nicht gegeben worden zu sein, oder Austerlitz sie nicht ernstlich gewünscht zu haben. Denn — der Prozeß ging weiter. Austerlitz hatte guten Grund dazu, denn er konnte, wie man zu sagen pflegt, die Lacher auf seine Seite bringen und die Scheinheiligkeit der Trebitscher ad oculos demonstrieren. Es gelang ihm, am 19. November 1738 ein Zeugnis des Pirnitzer christlichen Tuchhändlers