Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 423)
- Language
- German
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408 Ich spreche nicht eingehender über die Namen, die die Pirnitzer Juden jener Zeit führen, obwohl sich schon im Hinblick auf die bekannten Verfügungen Kaiser Josephs IL betreff der von den Juden zu führenden Namen mancherlei Bemerkungen machen ließen. Wir finden Vor- und auch Zunamen, die sich bald mit jenen der Christen decken, bald aber ausgesprochen jüdisch sind; besonders eigenartig sind die weiblichen Vornamen, die den Charakter dialektischer Kosenamen zu haben scheinen. Eine solche Namensstudie müßte auf Grund reichhaltigeren Materials, das übrigens in Hülle und Fülle zur Verfügung steht, gearbeitet werden und von den mittelalterlichen Namen ihren Ausgangspunkt nehmen, um die Wandlungen im Verlaufe der Zeit dartun zu können. Die Listen verzeichnen auch, wie schon angedeutet wurde, den Beruf, die Beschäftigung jedes einzelnen, die „Hantierung und Nahrung", wie man sich damals ausdrückte, eine besonders willkommene Handhabe für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und sozialen Zustände. Im Jahre 1746 sind unter den 56 Insassen nicht weniger als 20 Hausierer, von denen einige Dorfhausierer genannt werden, weil sie auch in die fremden Dörfer gehen dürfen, während die anderen auf Pirnitz beschränkt sind. In weitem Abstand folgen: 6 Federn-, 4 Leder-, 1 Leder- und Wollhändler, 3 Unterhändler (Vermittler, Agenten), 2 Krämer, 2 Bierschänker. Dann gibt es noch je 1 Strumpfhändler, Tuch- und Wollhändler, Roßhändler, Fleischhacker, Schneider, Branntweinhaus- und Pottaschenhausinhaber, d. h. Pächter oder Bestandinhaber dieser herrschaftlichen industriellen Anlagen. Da man in Pirnitz damals schon eine Synagoge, eine Gemeindestube, ein eigenes Judenspital und einen Friedhof besaß, so hören wir in dem Verzeichnis auch von 3 verschiedenen Schulmeistern, 1 Schulbedienten, 1 Schulklopfer und einem Gemeindebedienten. Ein Rabbiner wird hier nicht genannt, vielleicht, weil er vom Schutzgeld frei oder die Stelle damals bei Aufstellung der Konsignation nicht besetzt war. In einem anderen Akt von 1746/7 wird er ausdrücklich mit Namen Mathes Abraham erwähnt. Von den vier Objekten,, Synagoge, Gemeindestube, Spital und Friedhof wurden Zinse von jährlich 8, 6, 9 und 4 Gulden gezahlt, vom „Umbschranken" 3. Die Gemeindeverwaltung führte, wie überall, der Judenrichter7) mit zwei Geschworenen oder Beisitzern.