Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 414)
- Language
- German
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399 28) Über jüdische Geiseln berichtet Klutschak a. a. O. S. 50, daß auch zwei jüdische Geldwechsler und zwei Kabbiner als Geiseln mitgeführt wurden, ebenso Weber in Okkupation Prags S. 75, daß einige der vornehmsten Juden, zwei Rabbiner und zwei Banquiers mitgenommen wurden. 29) Klutschak a. a. O. S. 55, berichtet, daß bloß 4846 Mann abzogen, während mehr als 2000 Mann krank in den Prager Spitälern blieben. 30) Das große Hallel Ps. 136 im Gegensatz zu Hallel schlechthin oder Hallel hamizri (Psalm 113—118), von dem der weiter verzeichnete Grundsatz gilt. 31) Mischeberach: Gebet um Segen für einzelne Personen oder Korporationen in der Synagoge. 32) Man sagt nicht Hallel ob eines Wunders, das außerhalb Palästinas sich ereignet (Megilla 14a). 33) Handschriftliches I, 67 berichtet, daß die Summe von 65 Gemeindemitgliedern in Beträgen von 45 fl. bis 1000 fl. aufgebracht wurden. 34) Wostrov vgl. Anmerkung 14. 35) Sabbath zwischen Neujahr und Versöhnungstag. 36) Handschriftliches I, 8, wo auch unter den requirierten Gegenständen Butter aufgezählt wird. 37) Handschriftliches I, 10 teilt die Verordnung des Rabbinats mit, wonach 1. jeder der bei der Verhängung des Bannes bezüglich der Steuerhinterziehung in der Altneuschul anwesend war, bei der Lösung des Bannes anwesend sein sollte, 2. mit Rücksicht auf eine durch etwaige Unruhen notwendig werdende Flucht in die christlichen Städte nur die Vorbeter und Kohanim während ihrer Funktionen „Kittel" und „Häubel" anlegen dürfen, 3. zur Vermeidung der Uberfüllung der Synagogen jeder zuhause mit Minjan beten, sonst aber nur in die nächstgelegene Synagoge gehen dürfe, 4. Frauen und Kinder überhaupt nicht in die Synagoge kommen dürfen. 38) Hier scheint der Verfasser absichtlich die Vorgänge, die zum Einschreiten der Preußen führten, zu verschweigen, weil sie jedenfalls mit eine Begründung für die Vertreibung wurden. Vgl. dazu Handschriftliches L, 11. 39) der jetzige Wenzelsplatz. 40) Die Prager Städte wollten die Juden mit 3000 fl. zu dieser Abgabe heranziehen, was die Preußen nicht zuließen, da die Juden in ihren Bethäusern keine Glocken haben. (Handschriftliches I., 13.) 41) Über eine ähnliche Zwangslieferung von Vieh an die Juden vgl. Handschriftliches L, 15, und Klutschak a. a. O., S. 79. 42) Über die Plünderung in Brandeis am Sabbath, d. 10. Oktober vgl. Näheres in Handschriftliches L, 15. 43) Das Fasten beginnt sonst bei Tagesanbruch, nur am Versöhnungstage und 9. Ab schon am Nachmittag des Vortages. 44) Handschriftliches L, 15, berichtet, daß die Juden zu den von den Prager Städten verlangten Verpflegungskosten der einquartierten Soldaten pr. 24000 fl. monatlich, statt der ursprünglich