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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 329

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 329)
Language
German
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IRI
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314 worteten unter Tränen, daß sie nachhause nach Lieben gehen wollten, weil sie in Prag Hungers sterben müßten. Da befahl der Oberste der Husaren, daß sie mit ihnen in die Nähe von Prag gehen sollten und so kamen sie wohlbehalten unter Klagen und Tränen in unsere Gemeinde und erzählten uns all dies. Am nächsten Tage ritten einige tausend Franzosen Futter suchen — sie nennen das Fouragieren —; da gingen einige Fleischer aus Lieben mit einem Wagen mit und brachten die drei Erschlagenen nach Prag und begruben sie hier. In jener Zeit kaufte eine französische Christin eine Kleinigkeit bei Meir Harpemer; eine Stunde später kam die Frau in den Laden zurück und sagte, sie habe 10 Dukaten vergessen, sie fand sie im Winkel an der Stelle, an der sie sie gelassen. Sie nahm die 10 Dukaten und ging zur Wache. Die Jüdin wurde gefangengenommen, da sie behauptete, daß sie es ihr gestohlen habe; da gingen ihr Mann und ihre Söhne zu den Metzer Juden und baten sie inständigst um Fürsprache und sie versprachen sie auch. Nach 2 Tagen hörte man um 2 Uhr nachmittags unter der Stadtbevölkerung, daß die Frau zum Strange verurteilt worden sei; da lief ihr Mann zu den Metzer Juden, ihre Söhne auf die Gräber der Väter, aber bevor sie hinkamen, hatte man die Frau schon auf dem Galgen auf der Neustadt hingerichtet. Sie war in Reinheit und Heiligkeit gestorben. Der Henker brachte die Leiche auf seinem Wagen nach seinem Hause, er nahm den Weg durch die Judenstadt, durch die Gildegasse und Pinkasgasse, begleitet von einer französischen Wache. Tausende liefen mit und raubten und plünderten zum Teil im Markte und in der Judengasse. Unmöglich ist die Bestürzung zu beschreiben. Weinen und Wehklagen ertönte von allen Fenstern und Häusern der Judenstadt wegen dieser ungerechten Tat; der Henker begrub sie im Hause. Der französische Oberst, der über die Todesschuldigen eingesetzt war, befahl dem Henker, die Märtyrerin unentgeltlich den Juden auszufolgen, daß sie sie nach ihrem Brauche bestatten; so geschah es auch. In der darauffolgenden Nacht gingen einige von der „Chewra Kadischa" und einige von den „Frommen Frauen" und begruben sie unter großen Ehren. Gott räche ihr Blut und ihre Seele sei eingebunden im Bunde des Lebens mit den Seelen der anderen Märtyrer, möge kein Leid und Drangsal mehr sein in unseren Straßen.26) Amen!

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