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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 322

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 322)
Language
German
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IRI
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307 gelobt sei er, hörte das Wehgesehrei der Kinder Israels und diese Verordnung wurde nach 8 Tagen nach und nach aufgehoben. Am nächsten Tage befahlen die französischen Herren, daß kein Einwohner ein Gewehr, Flinte oder andere Waffen haben dürfe, man ging mit Wagen von Haus zu Haus, damit jeder seine Waffen abliefere, bei sonstiger Todesstrafe, und so nahmen sie mehrere tausend davon mit, auch die Feuerlöschgeräte und die Schlüssel vom Wasserturme nahmen sie mit Hernach verordneten sie, daß alle Stadtbewohner, auch die Vornehmen, mit Ausnahme der drei Stadthauptleute, die jeden Tag Angelegenheiten der französischen Behörden besorgen mußten, ihre Pferde aus der Stadt treiben und das Pferdefutter den Franzosen verkaufen sollten. Wer seine Pferde nicht hinausjage und das Futter verkaufe, werde, wenn man bei der Durchsuchung etwas bei ihm finde, schwer gestraft werden. Die Vornehmen schickten ihre Pferde auf ihre Landgüter, viele von den andern Bewohnern der Stadt schickten hunderte Pferde aus der Stadt und verkauften gemäß dem Befehl das Futter. Mittwoch, den 16. Tamus (18. Juli) befahl der französische Intendant Sechelles, daß ihm die Juden 100.000 fl. auf seine Wechsel geben sollten, auf die Orte, Paris, Nürnberg, Dresden, dort zahlbar von dem Gelde, das er dort hatte; er schickte gleich am nächsten Tage, den 17. des M. (19. Juli) 300 Soldaten zur Exekutionseintreibung. Am Sonntag schickte der Altstädter Stadthauptmann ein Verzeichnis von 50 Gemeindemitgliedern, die das Darlehen geben sollten, da war große Klage im Rathause der Gemeindevorsteher wegen des Unrechtes, das der Stadthauptmann mit Hilfe des bei ihm beliebten Juden R. Meier Wehli17) durch Anlegung der Liste begangen, ihre Klagen wurden aber nicht erhört, dazu hatten sie noch Auslagen von tausenden Gulden für die Exekution durch 10 Tage. Als sie sahen, daß es keine Hilfe gab, gaben sie unter bitteren Klagen die 100.000 Gulden, jeder bekam für seinen Anteil einen Wechsel auf Dresden, hernach verkauften sie ihre Wechsel an die Juden aus Metz mit einem Schaden von 20 bis 25 Prozent, die ganz Reichen warteten und schickten die Wechsel nach einigen Monaten durch Kaufleute nach Dresden und Leipzig und bekamen die Summen mit geringem Verluste ausbezahlt. Montag, den 21. Tamus (23. Juli) befahl der französische Befehlshaber, daß die Gemeindevorsteher täglich 100

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