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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 321

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 321)
Language
German
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IRI
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306 im Klosterhof und in den großen Häusern nahe der Stadtschanzen. Hernach belagerten sie die ganze Stadt Prag, sodaß keinerlei Lebensmittel in die Stadt gebracht werden konnten. Die Preise stiegen so, daß ein Pfund Fleisch 51 kr. kostete, ein Strich Brotmehl 15 Gulden, 1 Strich Weißmehl 20 Gulden, Hülsenfrüchte 8 Gulden, 1 Seidel Fett 9 Eeichstaler, 1 Seidel Salz 24 kr., eine Gans 6 Gulden, eine Ganskeule 45 kr., ein Gänsekrös 54 kr., der Kopf einer Kuh 8 Gulden, der Fuß 20 kr., ein Strich Hafer 1 Gulden, 1 Zentner Heu 2 Gulden, ein Viertel Häckerling 45 kr.; es ist unmöglich die große Teuerung im Detail zu schildern. Die Soldaten begannen Pferdefleisch zu essen, es wurden täglich mehrere Hunderte Pferde beim Wasser geschlachtet. Anfangs stand es jedem, der wollte, frei, Pferdefleisch zu nehmen, später wurde es verkauft, das Pfund um 18 kr. Viele Soldaten kamen in die Judenstadt mit schönen Pferden, die in gewöhnlichen Jahren 50 Gulden wert waren, um sie für ein halbes Lot Tabak im Werte von 2 kr. zu verkaufen; sie fanden keinen Käufer, liefen nach Hause und das Pferd lief herrenlos durch die Gassen. Den Kranken gab man Pferdefleisch und etwas Rindfleisch, bei jeder Kompagnie sollten nach dem Befehle der französischen Behörden nur 4 Pferde für die Vortrabreiter und für die vornehmsten Offiziere sein. Am 11. des Monates (13. Juni) befahlen die französischen Herren15) in allen Prager Städten, daß niemand, weder Jude noch Nichtjude, nach 10 Uhr nachts auf die Gasse gehen dürfe; nicht einmal die Nachtwächter durften durch die Straßen gehen, niemand durfte des Nachts mit seinem Nachbarn durchs Fenster sprechen, wenn irgendwo ein Brand ausbrach, durfte bei Todesstrafe niemand außer den Hausleuten zur Brandstätte. Die Gemeindevorsteher erwirkten, daß bei einem — was Gott verhüte — sich ereignenden Todesfall 2 Frauen hingehen dürfen. Allnächtlich hörte man das Klagen und Jammern von Jünglingen und Knaben, denn wie sie nur aus dem Hause traten, kamen sofort die in allen Gassen stehenden, „Schildwach1' genannten Soldaten und stießen sie ins Wachhaus und nur mit großen Kosten wurden sie aus der Gefangenschaft im Wachhaus entlassen. Am 12. des Monates (14. Juni) verfügte Herr Sasek mit dem ganzen Bäte der Altstadt, daß die Juden weder Brot noch Bier oder Mehl oder Salz verkaufen dürften. Es war eine Zeit der Not, des Weinens und der Klage, sogar am Sabbat sagte man.......16) Gott,

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