Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 276)
- Language
- German
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270 vergeblich gesuchten, sorgfältig verborgenen Eingang in ein ausgedehntes Kellergewölbe entdeckte, in welchem viele Jüden ihre wertvollste Habe untergebracht hatten. Er rief eine Menge Leute und einen in der Stadt herumvagierenden Husaren herbei, welcher den Keller vollends öffnen ließ. Dieser wurde nun gründlich ausgeräumt. Das Beste nahm sich der Husar selbst, das übrige gab er der Menge preis. Die Wache war, wie Hauptmann Vatter berichtet, nicht imstande, die Räuber zu vertreiben. Es gelang ihr nur, zwei kleine Truhen zu retten, welche zur Aufbewahrung nach Neuschloß geschafft und versiegelt wurden. Während der Plünderung des Kellers war der Jude Wolf Löbl zurückgekommen, welcher darin ebenfalls Sachen verborgen hatte. Er kam gerade zurecht, als der bürgerliche Tuchmacher und Gemeindeälteste Michael Reinelt sein Eigentum davontrug. Auf seine Bitte, ihm die Sachen wiederzugeben, fuhr ihn Reinelt an, er möge sich davonpacken, denn, so log er ihm vor, er müsse auf Befehl alles den Husaren nach Neuschloß schicken. Wie aber der herrschaftliche Müller bezeugte, ließ Reinelt die Beute in sein Haus schaffen und behielt sie selbst. Besonderen Eifer bewies bei dieser Plünderung auch der schon früher genannte Tirolerschlosser, der im Keller alle Truhen und Kästen aufschlug und eine Menge Sachen wegschleppte. Hauptmann Vatter schließt seinen Bericht über diese Episode mit der Feststellung, daß sogar der Stadtrichter sich einen zinnernen Bettwärmer aus der Kellerbeute angeeignet habe. Als in den folgenden Tagen wieder völlige Ruhe eingekehrt war, begaben sich Vertreter der Juden zum Herrschaftshauptmann Vatter nach Neuschloß und trugen ihm die Bitte vor, er möge jene Bürger, denen einige Juden vor der Plünderung ihre besten Sachen zur Aufbewahrung gegen Entgelt übergeben hatten, veranlassen, das ihnen anvertraute Gut wieder zurückzustellen. Vatter entsprach dieser Bitte, doch blieb die an die von den Juden bezeichneten Bürger gerichtete Aufforderung ohne Erfolg. Die einen behaupteten, daß sie die ihnen von den Juden anvertrauten Sachen den Soldaten ausliefern mußten, die anderen gaben vor, sie hätten das Judenzeug einfach auf die Gasse geworfen und sich nicht weiter darum gekümmert. Hauptmann Vatter spricht am Schlüsse seiner „Species facti44 vom 9. Jänner 1745 die Hoffnung aus, daß sich in der Folge doch noch einige der von den Juden als Verwahrer ihres Eigentums genannten Bürger