Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 271)
- Language
- German
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265 benen wurde im Jahre 1892 von der Judengemeinde in Leipa auf dem alten Friedhofe mit einer aus schwarzem Granit gemeiselten Spitzsäule ein gemeinsamer Gedenkstein errichtet, der ihre Zahl mit 32 angibt.28) Die „Species facti41 und das amtliche Verzeichnis nennen 29 Tote, und zwar 18 Männer, 1 Jüngling, 4 Frauen (darunter die vor Schreck gestorbene Wöchnerin), 2 Jungfrauen, 1 halbwüchsiges Mädchen und 3 Kinder (2 Knaben und 1 Mädchen). Diesem entspricht genau das „Visum repertum" des Wundarztes, das den Befund von 28 Leichen enthält mit Ausnahme der Wöchnerin, deren Leiche nicht untersucht worden ist. Das Bußgebet nennt die Namen von 26 Opfern, und zwar 19 Männern, darunter auch Zebi, den Sohn des Assarja, der erst nach der Aufstellung des amtlichen Verzeichnisses seinen Wunden erlegen ist und deshalb darin nicht aufgenommen erscheint, 1 Jüngling (Nathan, Sohn des Gedalja), 3 Frauen, 2 Jungfrauen und 1 Mädchen. Die Wöchnerin und die drei Kinder werden nicht genannt. Die „Getreue Abschrift von dem großen Unglück" zählt ebenfalls 26 Tote auf und zwar 20 Männer, 3 Frauen, 2 Jungfrauen, 1 Mädchen. Ebenso wie im Bußgebet fehlt auch hier die Wöchnerin. Nicht speziell genannt sind auch der Jüngling Nathan und die drei Kinder. Ihrer wird lediglich mit der allgemeinen Feststellung gedacht, daß Jünglinge, Mädchen und Kinder niedergemetzelt wurden. Dafür wird Israel (Altschul, Sohn des Abraham) zweimal erwähnt. Sieht man von diesen leicht erklärlichen und durchaus unwesentlichen Abweichungen ab, so findet man, daß die drei zur Verfügung stehenden Quellen, das amtliche Verzeichnis mit dem „Visum repertum", das Bußgebet und die „Getreue Abschrift" einander in der Zahl der Toten faktisch nicht widersprechen. Wesentlich größere Differenzen weisen aber die Quellen in der Angabe der Verwundungen und der Todesart auf. Welcher Quelle in dieser Hinsicht größerer Glauben beizumessen ist, vermag ich mangels anderen Vergleichsmaterials nicht zu entscheiden. Einige Schwierigkeit bot die Identifizierung der im Bußgebet und in der „Getreuen Abschrift" angeführten Rufnamen der Opfer mit der im amtlichen Verzeichnisse enthaltenen offiziellen Benennimg. Ich hoffe aber, daß die Uberprüfung der dem vorliegenden Aufsatze angeschlossenen Totenliste von anderer Seite in dieser Hinsicht nichts Wesentliches auszusetzen haben wird.