Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 268)
- Language
- German
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262 Chaim Dubs durch Kolbenschläge schwer verwundet, geflüchtet war, fand man am 15. Dezember tot auf einem Acker. Sein erst halbjähriges Töchterchen, das die Eltern bei ihrer Flucht im Hause vergessen hatten, starb hilflos in seiner Wiege. Ebenso erging es dem einjährigen Sohne des ermordeten Löbl Israel und einem andern ^jährigen Knaben, die an Blattern erkrankt infolge mangelnder Pflege dem Tode anheimfielen. Geringer ist die Zahl der weiblichen Mitglieder der Gemeinde, die der Wut der Plünderer zum Opfer fielen. Das amtliche Verzeichnis nennt zwei Witwen, eine Ehefrau, zwei Jungfrauen, ein halbwüchsiges Mädchen, die schon erwähnte dreizehnjährige Dorel, Tochter Moyses Hammerschlags, und das ebenfalls schon genannte halbjährige Töchterchen des Israel Altschul. Dazu kommt noch eine fremde Jüdin, die im Kindbett lag und infolge mangelnder Pflege oder vor Schrecken starb. Die ältere der beiden Witwen war die fünfundsechzigjährige Schifra, Witwe nach dem Leinwand- und Spitzenhändler Chaym Hersehl, die durch einen Schuß in die Leber getötet wurde, die jüngere, die fünfundfünfzigjährige Hendl, welcher durch einen Pallasehhieb der Schädel gespalten wurde. Die gleichfalls 55jährige Gütl, Ehefrau des Mendl Markus, erhielt außer einer großen Wunde am Arme einen Säbelhieb in den Hals, der nahezu den Kopf vom Rumpfe trennte. Die beiden Jungfrauen Gütl, die 28jährige Tochter des im Garten Chaim Dubs in bestialischer Weise ermordeten Simon Bunzel, und Muskat, die 18jährige Tochter Jakob Altschuls, wurden durch Brustschüsse getötet. Von einer Verstümmelung und vorausgegangenen Schändung der Frauen und Jungfrauen, von welcher das Bußgebet und die Chronik Lipmanns, des Sohnes Chaym Herschis sprechen, weiß die amtliche „Species facti" nichts zu berichten. Die Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit einer solchen Schandtat muß deshalb nicht ausgeschlossen sein. Daß bei dem furchtbaren Wüten, mit welchem die Soldaten und Zivilisten bei der Plünderung vorgingen, auch eine bedeutende Anzahl von Juden beiderlei Geschlechts und jeglichen Alters mehr oder minder schwere Verletzungen davon trug, läßt sich denken. Die „Species facti" berichtet von 12 Schwerverletzten, von denen einige anfangs Jänner 1745 noch mit dem Tode rangen. Die Zahl der leichter verwundeten betrug 40. Wo sich ein flüchtiger Jude zeigte,