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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 256

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 256)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644303--0713-2645055
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250 Rates auf dieses Versprechen und Hinweises auf den Umstand, daß eine Erweiterung des Realbesitzes der Juden auch eine „Erweiterung deren Hantierungen, Handels und Wandels zum höchsten Nachteil der allhier Gewerb führenden Zünfte, welche sie allbereits in unwiederbringlichen Ruin und Verderb gestürzet44 zur Folge haben müsse, wußte es die Grundherrschaft durchzusetzen, daß die Juden in der Folge noch weitere vier Häuser in der Kreuzgasse ganz in der Nähe der bisherigen elf Judenhäuser erwerben oder bauen konnten.14) In einer anderen der Juden wegen entstandenen Streitfrage blieb jedoch der Stadtrat Sieger. Die Grundobrigkeit, der lediglich die politisch-administrative Jurisdiktion über die Juden zustand, unternahm, von diesen selbst gebeten, immer wieder den Versuch, dem Magistrate auch die judizielle Gerichtsbarkeit über dieselben zu entwinden. Das zur Entscheidung eines neuen Falles in diesem Streite angerufene Appellationsgericht in Prag stellte sich jedoch mit seinem Erkenntnis vom 10. November 1716 völlig auf den Standpunkt des Stadtrates, daß die in Leipa seßhaften Juden nur in publicis, politicis et oeconomicis der Obrigkeit unterstehen, in causis justitiae aber dem Stadtgerichte unterworfen seien. Mit einer gegen die Obrigkeit gekehrten ungewohnten Schärfe wies das Appellationsgericht den Stadtrat an, sich nur an seine Entscheidung zu halten und sich in seinem Rechte durch den Grundherrn und seine Organe in keiner Weise irremachen zu lassen. Dessen ungeachtet gab die Obrigkeit ihre Versuche nicht auf, der Stadtrat wehrte sie aber immer wieder mit Erfolg ab.15) Die Lage der Juden in Leipa war in dem endlosen Streite zwischen Stadt und Grundherrschaft gewiß keine beneidenswerte. Rat und Bürgerschaft ließen sie, wo immer sich die Gelegenheit ergab, ihre Ungunst und Abneigung deutlich genug fühlen. Es darf aber auch nicht verschwiegen bleiben, daß einzelne Juden durch krasse Fälle von Wucher und Betrug wiederholt berechtigten Anlaß zu Klagen boten. Im ganzen genommen läßt sich jedoch feststellen, daß es in Leipa vor dem furchtbaren Ereignis, von welchem vorliegender Aufsatz berichten will, niemals, auch zu Zeiten nicht, in denen der Streit zwischen Stadt und Obrigkeit am heftigsten tobte, zu Exzessen gegen einzelne Juden oder ihre Gesamtheit gekommen ist, welche das Maß der auch anderwärts in

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