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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 255

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 255)
Language
German
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249 Nicht allein seitens Johanns von Wartenberg, sondern auch seitens seiner Besitznachfolger aus dem Hause Berka von Duba, Salhausen, Waldstein und Kaunitz erfreute sich die Leipaer Judengemeinde einer verhältnismäßig wohlwollenden Behandlung. Dies war wohl auch der Grund, weshalb sie sich im Jahre 1654 in die Schutzuntertänigkeit des damaligen Grundherrn Rudolph Grafen von Kaunitz, des Schwiegersohnes Albrechts Herzogs zu Friedland, begab, der ihr dafür die Freiheiten, welche Kaiser Ferdinand III. am 8. April 1648 der Landesjudenschaft erteilt hatte, mit einer besonderen Urkunde vom 12. Juli 1655 für seinen Herrschaftsbereich sicherstellte. Einen noch weitergehenden Schutz- und Gnadenbrief gewährte ihr Rudolphs Sohn, Ernst Franz Graf von Kaunitz am 1. April 1671, der ihr darin auch die bald darauf tatsächlich durchgeführte Zusage gab, ihren bisher frei im Felde liegenden Begräbnisplatz auf seine eigene Kosten mit einer Mauer umgeben zu lassen.12) Weniger freundlich, zu Zeiten sogar ausgesprochen feindlich war das Verhalten der Leipaer Bürgerschaft und namentlich des Stadtrates den Juden gegenüber. Die Bürgerschaft fühlte sich durch die wachsende Zahl der Juden und deren intensive Betätigung im Handel und Gewerbe schwer geschädigt und der Stadtrat bekämpfte energisch das Bestreben der Juden, sich der Stadtgewalt immer mehr zu entziehen und wehrte sich mit Zähigkeit gegen alle Maßnahmen des Grundherrn, die darauf abzielten, allen Einfluß des Rates in Judenangelegenheiten auszuschalten und sich die fortschreitende wirtschaftliche Geltung der Juden ohne Bücksicht auf den Stadtsäckel allein zunutzen zu machen. In dem zwischen dem Grundherrn und der Stadt am 17. Juli 1660 über eine Reihe von Streitfragen getroffenen Vergleiche, den sich letztere von Kaiser Leopold I. unterm 14. Dezember 1660 noch besonders konfirmieren ließ, gelang es dem Rate, dem Grafen Kaunitz die feierliche Zusage abzuringen, daß „mit der Aufbauung neuer oder Erweiterung alter Judenhäuser der Stadt Leipa unter keinem erdachten Schein und Praetext einiges Praejudicium nicht geschehen noch zugemutet werden soll mit dieser Erklärung, daß die gnädige Obrigkeit bei denen derzeit wirklich aufgebauten elf Judenhäusern es bewenden, selbte nicht erweitern, auch durch die Juden weder der Bürgerschaft und Gemeinde, noch dero Zünften keinen Eintrag tuen lasse44.13) Allein trotz der Berufung seitens des

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