Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 250

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 250)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2644300-2644303--0707-2645049
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

244 Panduren des löbl. Sibenschönschen Bataillons des Temeswarer Banats ergeben, wozu sich auch verschiedene dasige Bürgere und anderes liederlieheis Gesindel von frembden Orten her eingefunden und großen Raub mit ausgeübet, wie sich aus verschiedentlichen Berichten bis anhero ergeben oder in Erfahrnus hat gebracht werden können44; 2. eine vom beeideten Wundarzte Johann Fabicht verfaßte undatierte „Specifikation derjenigen Juden, so unterm 9. Decembris 1744 in der Stadt Böhm.-Leipa durch die königlichen hungarischen Truppen während der Plünderimg niedergemachet worden44; 3. einen von dem Wundarzte Johann Fabicht am 12. Januar aufgenommenen und gefertigten Leichenbefund oder „Visum repertum", mit welchem „der Endsunterschriebene attestieret, meistens allwo es vonnöten, daß wir im Beisein einer deputierten löbl. Commission die bei der von denen königl. Husaren und Panduren vorgegangenen Plünderung teils erschossenen, teils auf andere Art getöteten Juden- Cadavera praesertim quoad vulnera lethalia, so ihnen etwan absolute per se oder per acciclens lethale beigebracht, mit aller gehöriger Circumspection inquirieret haben4'.3) Auf diese drei ausführlich gehaltenen amtlichen Dokumente, welche ein tieferschütterndes Bild des furchtbaren Ereignisses bieten, bei dem eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern der Leipaer Juden gemeinde, darunter die angesehensten Männer, ermordet oder schwer verwundet wurden, stützen sich vor allem meine Ausführungen. Die zuvor genannten und im Anhang abgedruckten jüdischen Quellen werden dort zu Eate gezogen, wo sich dies als notwendig oder zweckdienlich erweist Sonstiges Aktenmaterial stand mir, wie schon gesagt, zu eingehenderen Feststellungen oder zur näheren Uberprüfung nicht übereinstimmender Angaben der einzelnen Quellen leider nicht zu geböte. Insbesondere konnte ich auch nicht feststellen, ob eine ordentliche Untersuchung des Verbrechens, ob eine Bestrafung der Mörder und Plünderer erfolgt ist. Daß die verbrecherischen Soldaten, welche nicht allein die Greueltaten in Leipa, sondern auch die in Prag am 26. und 27. November 1744, und darnach auch in Raudnitz, Soborten, Auscha und anderwärts begangenen auf ihrem Gewissen hatten, straflos ausgingen, ist mehr als wahrscheinlich, da schon in Prag ihre Offiziere nicht gegen sie aufzutreten wagten. Daß aber auch die Zivilpersonen, welche an

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.