Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 248)
- Language
- German
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242 hunderts stammende jüdisch-deutsche Abschrift von zwei ursprünglichen, in ihrer Art und ihrem geschichtlichen Wert verschiedenen Berichten über die Ereignisse des 9. Dezember 1744 und der folgenden Tage enthält. Ob die Originale dieser beiden interessanten Berichte noch vorhanden sind, und wo sie etwa erliegen, ließ sich leider nicht ermitteln. Der erste dieser Berichte nennt sich „Wortgetreue Abschrift von dem großen Unglück, welches unsere Gemeinde Leipa im Jahre 5505, das war im Jahre 1745, betroffen hat44. Die Angabe des Jahres 1745 ist allerdings unrichtig. Der Irrtum des Abschreibers erklärt sich aber leicht dadurch, daß in seiner Vorlage nicht der Tag und der Monat des Ereignisses, der 4. Thebet, enthalten war, der im jüdischen Jahre 5505 auf den 9. Dezember 1744 der christlichen Zeitrechnung fiel, welches Datum durch die weiter unten angeführten amtlichen Dokumente als das richtige bezeugt erscheint. Dieser Bericht, der zweifellos ebenfalls bald nach dem Leipaer Schreckenstage entstand, ist etwas kürzer als der historische Teil des Bußgebetes. Er weicht von diesem in der Reihenfolge der Opfer und in einigen Einzelheiten ihrer Ermordung einigermaßen ab, weist aber im übrigen soviel Ähnlichkeit mit diesem auf, daß die Erwägung nicht ohne weiters von der Hand zu weisen ist, daß er eine, vielleicht gerade die erste kürzere Fassung desselben ist Die Bedeutung dieses Berichtes als historische Quelle ist jedenfalls ebenso unbestritten wie die des historischen Teiles des Bußgebetes. Den zweiten dieser Berichte bilden chronikalische Aufzeichnungen des Leipaer Juden Lippmann, Sohnes des Chaim Herschel, der über die Vorgänge am 9. Dezember 1744 und an den folgenden Tagen sowie über seine Erlebnisse auf der Flucht berichtet, die ihn vor dem furchtbaren Schicksale so vieler seiner Glaubensgenossen bewahrt hat. Die Angaben Lippmanns sind, soweit sie sich auf die Zahl der Opfer beziehen, ohne Zweifel unrichtig, insofern sie sich mit den Vorgängen in der Stadt während seiner Abwesenheit befassen, mit Vorsicht aufzunehmen. Die Erzählung seiner Erlebnisse auf der Flucht und der Ereignisse nach seiner Heimkehr erweckt aber im allgemeinen den Eindruck voller Glaubwürdigkeit.1) In der Literatur wurde des Judenmordes in Böhm.-Leipa schon des öfteren in kurzen Notizen Erwähnung getan, deren Angaben aber mehr oder weniger differieren. Eine eingehen-