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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 230

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 230)
Language
German
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224 Einlage C. Aussagen. Hiernach benandte 4 Gewitscher Juden, als Israel Dotsch, Salomon Joseph Skokan, Abraham Marcus und Wolff Samson, zum Theil wegen des jüdischen Denunciantens Lobel Hanßl seiner Arrestirung und von ihme abgelegten Aydts, als auch wegen der von dem Gewitscher Juden-Richter Jos. David nachei Amsterdam verschickt worden sein sollender getauften Jüdin. Primo. Israel Dotsch sagte aus, daß, als der Judt Hansl Löbl vor 2 Jahren aus dem Arrest gekommen, were die Red unter der Jrdenschafft zu Gewitsch gegangen, das selbter beym Rabiner einen Ayd ablegen mußte. Dieses wolte nun er Israel Dotsch nicht glauben, mithin sich zu dem Rabiner begeben und aldar bey Eröfnung der Thür dem Juden Hänßl Löbl im Zimmer gesehen, dem er alsogleich angeredet, was er da machete? Hierauf aber der Hänßl Löbel zu demselben reponiret hette: still, still, was soll ich machen, ich hab mich schon vergleichen müssen und ein Jura« nient abgeschworen. — Über dieses zeigete dieser Jud Israel Dotsch ferners an, wie dass ungefehr vor 25 Jahren die getaufte Jüdin zu dem Juden- Richter Jos. David gekommen und sich anerst für eine Christin in der Stadt ausgegeben, darauf entlich bey erstbesagten Juden Jos. David beständig aus- und eingangen, mithin wie er nit änderst veronuthen könte, von ihme Jos. David hinwieder zum Judenthumb persuadiret worden seyn möchte, gestalten dan selbte in kurtzen darauf von dannen durch dem schon verstorbenen Juden nahmens Wolf Skokan im Holland abgeführt worden seye. Ansonsten hette ihme sein verstorbener Vatter auf dem Todtbeth liegend mit gegeben, daß, wann mit der Zeith von der Sach etwas hervorbrechen möchte, er solches anzeigen solte: wie nemblich der Jud Jos. David diese getaufte Jüdin von Glauben abgeredet und dieses zwar lediglich seines aigenen Nutzens halber gethan hette, zumahlen er das bei ihme von dieser getauften Jüdin depositirte Geld selbter nicht mehr ausgefolget haben solle. Änderte Aussag, des Judens Abraham Marcus. — Dieser Jud seye just damahlens, als der Löbl Hänsl beym Rabiner in Gegenwarth des Juden-Richters das Jurament abgelegt, zu dem Rabiner gekommen, willens sich von dem Rabiner einen Schuldtschein schreiben zue lassen. Mithin da nun selbter zum Rabiner in die Stuben eingetretten, seye ihme der Juden-Richter Jos. David entgegen gekommen mit Vermelden: Ihr habt jetzt alhier nichts zu thun. — Muste also zurückgehen, hette aber bey dieser Gelegenheith gesehen, daß der Hänsl Löbl ein kleines Zehen-Geboth oder die sogenante Tora auf dem Armb gehalten, wie solches bey Ablegung eines Aydts unter ihnen gebräuchlich ist, mithin nichts änderst vermuthen können, als daß gedachter Jud Hansl Löbl alda dem Ayd abgeleget hette. — Dritte Aussag des Judens Wolff Samson. — Er were vor ungefehr 24 Jahren bey des Juden-Richters Joseph David seinen Vatter

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