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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 227

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 227)
Language
German
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IRI
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221 Amsterdam mit einem Knäblein verschickt-haben sollenden getauften Jüdin widerholt beschehenen Denunciation (vermög welcher der diesf ällige Denunciant, ein haussessiger Judt zu Gewitsch, nahmens Hänßl Löbl in hac causa denunciata durch Arrest und andere Zwangsmittl sehr versucht, auch entlich durch Personalarrest auf jüdisches Anlangen dahin gebracht worden sein solle, dass er schwören müssen in hac inateria bei den k. Cammer- Procuratore nichts mehr zu suchen, sondern die Sach pro mortua erliegen lassen zu wollen) bei mir vigore eines untern 4. Mai und praes. den 12. Juni (1733) nechsthin verlassenen Deereti gnedig zu verordnen geruhet, damit ich — wo obbesagter Aydt dem jüdischen Denuncianten und von wehme abgenöthiget worden?, dann ob solches zu Gewitsch oder aber anderwerths und von wehme, auch wie? und mit was für Umbständen geschehen seye? — untersuchen, alßdann aber der Sachen Bewandtnus mit allen Umbständen verlässlich einberichten solle. Nun habe ich zu dessen gehors. Befolgung allen bevor den diesfälligen jüdischen Denuncianten für (— vor) mich zu berufen und denselben über den aigentlichen Verlauf der Sache umbständiglich zu vernehmen erachtet, welcher dann auch hierinfals rachfolgendes mir recensiret hat: wie nemblichen er, Denunciant, nachdeme vor zwey Jahren der Juden-Richter in Gewitsch Joseph David genandt sich zu dem Stadt-Richter verfüget und ihme wegen seiner Arrestirung angesprochen, der daselbtige Stadt-Richter sogleich darauf benebst dem Frohndiener zu ihme Denuncianten in seine Behausung gekommen, ihme befehlend in Arrest zu gehen; dessen er Jud sich aber geweigert und zu dem Stadt-Richter gemeldet: er were ein Denunciant einer Sache, so die Christen- Religion concernirete, mithin ihme Stadt-Richter zugleich auch einen Brief, den er von dem Trübauer Dechant an das Consistorium dessentwegen überkommen, vorgezeiget. Der Stadt-Richter hingegen hette ohneracht dessen solches nicht attendiren wollen, sondern ihme Juden mit Gewalt in Arrest einführen lassen. Wosodann nachts darauf zwey Juden, benantlich der Jonas Samson und Hersehl Jacob zu ihme Denuncianten in die Custodi gekommen weren, mit dem Beybringen: es Hesse der Juden-Richter ihme Härschl (!) Löbl befragen, ob er mit demselben Friedt machen und sich in das jüdische Gemein-Buch verschreiben wolte, das er von der beym Fiscalambt angebrachten Sach sein Lebtag nichts mehr reden wurde, auf welches der Juden-Richter ihme sogleich des Arrests entlassen wollte. Da er aber ein solches nicht thettc, müste er im Arrest verfaulen, weillen sich niemand seiner annehmen würde. Nach diesen weren diese zwey Juden von ihme hinweg gegangen, änderten Tags frühe aber hinwiederumb zu ihme in die Scherchstuben gekommen, von ihme verlangende, er solte bey der Tora schwören, daß er die denuncijrte Sach nicht mehr urgiren, dem Würtschafftshaubtmann und Stadt-Richter untereinst aber beybringen wolle, dass er bereits mit dem Juden-Richter sich verglichen hette. Mithin dann er, Denunciant, umb sich nur des

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