Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 225)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0682-2645024- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
219 Gewitsch, sondern allstätts zu Bresslau gewesen sindt; worzue abermahlen die oberdeute Juden zu Zeugen benennet werden. Und solchem nach, Euer Gnaden, ich als ein getreuer Jud und Erbunterthaner zur Eruirung förderist desjenigen, was hieraus zum Nutz Ihro kais. Mayt. eruirt werden könnte, getreulich alles und jedes anheimb und zuer Nachricht gestellet, anbei aber auch demüthigst gebetten haben will: Euer Gnaden geruhen deswegen mich und meinen Nahmen als eines treuen Denuntiantens in höchster Geheimbe zu erhalten, auch im Fahl etwann ein Argwohn über mich ergehen möchte, mit gnädigem Schutz allstätts zu beschirmen, womit ersterbe Euer Gnaden demüthigster Unterthan Hannßl Löwl Judt zu Gewitsch, (auch in hebräischer Schrift.) Mandl Philipp, Judt zu Gewitsch als Zeug, (auch hebräisch.) Israel Löwl Totsch, Judt zu Gewitsch als Zeug, (auch hebräisch.) — (Ferner zuerst hebräisch, dann deutsch): Von diesen weiß ich auch und kann es auch mit meinen gueten Gewissen ausreden, und mit dem höchsten Jurament, alß: der Joseph David hat diese oben bemeltgetaufte Jüdin mit einen Knäblein verschicket, sie soll wiederumb eine Jüdin werden, und dieße hat bei ihme Joseph David eine große Summa Geldes gelassen. Das bezeuget meine aigene Hand und Unterschrift. Wolff Sambson, Judt in Gebitsch Beilage III. (Zu Seite 189). „Gnädig-hochgebittende Herren Herren. Dem Vernehmen nach solle sich ein gewisser Hanßl Löbl, Jud von Gewitsch, qua Denunciant, Israel Totsch, Salomon Joseph Garber (Skokan), Wolf Simon (Samson), und Abraham Marcus als Zeugen wieder mich aufgeworfen haben, samb ich eine getaufte Jüdin verführet hätte. Gleichwie nun ich eines gutten Euffs und ehrlichen Wandels bin, auch von dergleichen Verführung nicht allein das mindeste weiß, sondern auch mir weder bekandt, daß jemahlen eine getaufte Jüdin in Gewitsch geweßen, welche verführet worden wäre, gestalten dann meine gnädige Grundt-Obrigkeith und der Gewitscher Stadt-Kath nichts anders sagen kann, als daß ich ein ehrlicher und redlicher Jud bin und von mir nie was solches Bößes gehöret worden; also kan mich umb so weniger der Denunciant Hanßl I öbel . . . einer Müssethat beschuldigen und in einen Criminal- Process deshalben bringen, alß der Denunciant und die Zeugen andere zur Zeugnuss . . . angefrischet und selbte mit Geldt zur Zeugnuss corrumpiren wollen, wie aus hiebei gebogenen Attestatis .. . zu ersehen sein wird. Aus welchen nichts änderst zu eruiren ist, als dass der aufgeworfene Denunciant und Zeugen meine Haubtfeinde seint (weillen selbte auch noch andere mit Geldt zur