Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 78% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0680-2645022- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
217 Beilage I. (zu Seite 186). Hochlöbliches königl. Ambt der Landeshaubtmannschaft *) Gnädig-hochgebiettende Herren. Einem hochlöbl. königl. Ambt der Landeshaubtmannschafft solle gehorsambst unverhalten lassen, welchergestalten und daß ich wider den Joseph Dauit Juden von Gewitsch bei dem königl. Fiscalambt ein gravissimum et atrocissimum crimen**) in Entführung einer gedauften viel Jahr in christlichen Ehestandt gelebton Weibsbildt zum Judenthumb, zusambt einen christlich erzeigten kleinen Knäblein, und noch andere von diessen Juden begangene in das publicum einlaufende crimina falsi angezeiget habe; — bin ich von denen Juden wegen diesser gerechten mit ordentlichen Zeugen probiren könnender Denunciation meines Lebens nicht sicher, welche mir ins Angesicht betrohen, in freyen Feldt und auch anderen Orthen, wo zu bekommen sein werde, das Leben zu benehmen, mithin umb dasselbe recht kümmerlich fursorgen mus, meinen Feinden in ihre Hände nicht zu verfallen. Also bitte ein hochlöbl. kön. Ambt der Landeshaubtmannschafft allerbeweglichst, mich durch das kön. Crayssambt und meiner Obrigkeit in kön. Ambtschutz zu nehmen, und aus der ex odio***) wider mich von ihnen Juden betrohlicher Lebensbenehmung gewachsen ist, retten zu lassen. Und gleich auch dem königlichen Fiscalambt gnädig und gerecht zu verordnen, womit dasselbe forderist das crimen apostasiaef), so vermöge denen Kechten in paenam sanguinis et praescriptionem bonorumft) zu bestraffen ist, und alle andere leichtfertig von diessen Juden Joseph Dauit zu Laedirung des gemeinen publici begangene crimina falsi schieinigst untersuchen wolle. Ich werde alles mit reiner Wahrheit und ordentlichen Zeugen probiren und dem kön. Fiscalambt an die Handt geben. Und weillen dießes eine causa publica ist, vor welcher ich keinen Nutzen ziehe, umbsomehr aber lauther Verfolgung und Lebensnachstellungen umb die Wahrheit willen ausstehen muss, wirdt ein hochl. kön. Ambt der L. in dießer Denunciations- Sache mich von aller Cantzleytax, wie auch von der Leib-Mauth bei dem Thor gnädigst freystellen lassen. Wessen mich getröste und verharre . . . unterthänig gehorsambster (hebräische Unterschrift, darunter) Georg Adalberth Hanßl Lowel Jud von Gewitsch. Müller mp. In dorso: 16. Februar 1731. *) Im allgemeinen die Orthographie der Originale hier und später beibehaltend, habe ich doch gewisse Vereinfachungen (und statt unndt und ähnl.) vorgenommen und Erschwerungen (wehr statt wer und ähnl). beseitigt. **) Ein schweres und scheußliches Verbrechen. ***) aus Haß. t) Verbrechen des Abfalls, tt) mit Todesstrafe und Verlust der Güter.