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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 221

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 221)
Language
German
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IRI
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215 Durch dieses Geständnis des Hauptzeugen, durch weiteres Befragen des Abdeckers und Untersuchung der Schächte, in die das verendete Vieh vergraben worden war, kam Joseph Davids Schuldlosigkeit wenigstens in dieser Sache klar zutage. Daraufhin suchte David durch seinen Olmützer Advokaten Joseph Taubenkorb am 12. Juli 1735 um seine Entlassung aus der Gewitscher Haft an, beteuerte in allem seine Unschuld und versprach sich zu rechtfertigen, wenn man ihn alten, kranken und gleichsam schon auf dem Totenschragen liegenden Mann nur auf freien Fuß setzen und anhören wollte. Die „Arrestbefreiung" erhielt er tatsächlich am 18. Juli. Aber die Beschlagnahme von 1200 Gulden in Werten traf ihn so hart, daß er seinen Advokaten an die Landeshauptmannschaft unterm (praes.) 12. August schreiben ließ: „. . .«. aus des Herrn Kammerprokurators^ gegen ihn auf unwahre Einflüsterungen („Suggestiones") hin abermals ersonnenen so unmilden Verfahren könne er nichts anderes schließen, als dass man ihn, nach unschuldig ausgestandenem Arrest von 2 Jahren und 7 Wochen, wodurch er an seinem Handel und Wandel einen unwiederbringlichen Schaden erlitten habe, vollends zugrunde richten und auf Nichts bringen wolle. Zugleich bittet er um schleunigste Untersuchung der Anschuldigung, damit er endlich von diesen unwahren Angebereien „entübriget44 werde.44 Daraufhin sprach das Gewitscher Gericht, Bürgermeister und Rat daselbst, mit Urteil vom 20. Oktober 1735 Joseph David vollkommen frei und übermittelte die Sentenz der Brünner Landeshauptmannschaft. Als diese aber die Entscheidung dem Kammerprokurator zur Kenntnis brachte und ihn um seine Äußerung anging, erklärte er am 29. Dezember aus förmlichen und sachlichen Gründen gegen das Urteil beim Kaiser rekurrieren zu müssen, was denn auch in einem 17 Folioseiten langen Bericht, praes. 20. Februar 1736, geschah.*) Der Kaiser schickte ihn mit allen Beilagen 1. März 1736 an die Brünner Landeshauptmannschaft behufs Erstattung ihres Gutachtens. *) Als Belege, daß solche Dinge, deren Joseph David beschuldigt wurde, auch sonst vorkommen, führt der Kammerprokurator .aus anderen jüdischen Gemeinden zwei Beispiele an:

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