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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 219

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 219)
Language
German
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IRI
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213 Ein dementsprechender Auftrag erging von der Landeshauptmannschaft an den Olmiitzer Kreishauptmann am 27. Mai 1735. Einen Monat später, am 30. Juni, wurde diese Verordnung dahin ergänzt, von den besten Effekten Davids soviel, als dem Wert von 1200 Gulden entspricht, zurückzubehalten, das übrige aber, was ihm wegen der Rebekka- Angelegenheit sequestriert worden war, auszufolgen, da er wegen dieses Vergehens freigesprochen sei. Auf dem Fuße aber folgte auf Veranlassung Patzelts ein neuer Befehl, wonach es mit der beschränkten Freigabe seines Vermögens bis auf 1200 Gulden zwar seine Richtigkeit habe, David jedoch in Gewitsch neuerdings in den Arrest zu bringen und durch den Gewitscher Stadtrat ein sogenanntes Examen wegen der Viehumfalls-Sache durchzuführen sei. Diese Untersuchung fand am 30. Juni in aller Förmlichkeit statt; das Protokoll ist uns erhalten und gibt uns eine Vorstellung, wie umständlich und wenig gründlich das Verfahren vor sich ging.*) Irgendein positives Ergebnis über Schuld oder Unschuld hatte die Untersuchung nicht. In seiner Begleitschrift vom 5. Juli erklärte der Gewitscher Stadtrat kurzweg: Der Angeschuldigte („Inquisit") beharrte gegenüber den Angaben des Jakob Donath auf vollkommenem Leugnen (in puris negativis). Im eidlichen Verhör hatte David erklärt, daß seine Hauptbeschäftigung der Lederhandel sei. Er kaufe Häute von den Fleischhackern oder von den „Pinkeljuden41, die sie ihm aus Preßburg und Ungarn überhaupt bringen oder, besonders zu Kirmes, von den Bauern der Umgebung, Mährisch-Trübau, Ungerndorf (Uhfitz), Cetkowitz. Das ausgearbeitete Leder verkaufe er an die Schuster und bringe es auch bis nach Breslau. Von gefallenem Vieh hätte er nie Häute gekauft, niemand würde es ihm nachweisen können, gegen niemanden hätte er im Vertrauen etwas derartiges geäußert. Auch nicht gegen Donath von Boskowitz, der nur aus Haß, Leidenschaft und Neid („Passion44) so spreche, weil David einen ausgebreiteten Handel treibe. Donath lüge, mit Verlaub zu sagen, wie ein „Erzschelm41, wie kein ehrlicher Mann. Der Streit aber mit Schmule oder Salomon von Jaromierzitz sei daher entstanden, daß dieser ebenso wie sein Schwiegervater zwar das sogenannte Gemeinderecht in *) Vgl. Beilage XI.

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