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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 217

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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211 mitbringen thuet; also müsset ihr euch mit ihm vergleichen. Und die jüdischen Rechten bringen mit: als wäre er ein gutter Mitwohner, als wie einer in der Judengemein zu Gewitsch. Und jetzund gehet er in der Trauer 12 Monathen, und ihr alle wollt ihm nicht zugeben, daß er darf sagen Cadesch [Cadesch heißt ein Seegen oder Gebett-Seegen für seine verstorbene Eltern]. Und ich weiß und man hat mirs auch zu wissen gethan, wer der Anstifter seie und wer das würken thuet; das thuet alles der Joseph David, Judenrichter; und er wird ja wissen, was zu Brünn passiret, wegen sein Aidam halber*); es ist ja wider den Kaiser, behütte Gott. Bis jetzunder hab ich gahr nichts gethan. Und in der Wahrheit zu sagen, so bin ich befraget worden von Gnaden Herrn Fiskal von dieser Sachen; so hab ich ihm zur Antwort geben, daß ich kan auf ein Augenblick nichts antworthen; darnach weilen ich aber in Willen hab, als den morgigen Tag oder diese Wochen in die Stadt Brünn wieder zu ziehen, mit gutter Gesundheit, und solte wieder darauf befraget werden von dem gnädigen Herrn Fiskal, wann ich soll dasjenige an das Licht geben wegen dem Judenrichter Joseph, so möchte er ja in große Wiedernus kommen. Besonderlich durch ein Jurament, wann man mich mit einem Jurament belegen thäte, so bin ich ja versichert, daß der Joseph gewiß nicht von mir wird verlangen, behütt mich Gott, dass ich solt ein falsches Jurament ablegen wegen seiner; und werde nur sagen, was der Joseph zu mir selbsten gesagt, und mich in diesen Sachen umb Rath gefragt hat. Also kann man sich nicht rechnen (= rächen), an dem Schmole nemblich, und auch ihm sein Cadesch sagen. Donath von Prossnitz.11**) Aus diesem gewiß höchst originellen Rundschreiben ergibt sich, daß 1. Schmole von Jaromierzitz und David von Gewitsch durch irgend ein Vorkommnis, das nicht angegeben wird, verfeindet waren; 2. daß David seine Stellung als Judenrichter ausgenützt hatte, um Schmole seine Macht fühlen zu lassen, indem er ihm die Abhaltung eines Totengebetes in Gewitsch verbot, worauf er vollen Anspruch hatte; *) Anspielung auf den zum Christentum übergetretenen und dann verschollenen Lazarus, **) wohl Schreibfehler für: Boskowitz.

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